Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene in den Blick nehmen und ihnen einen sicheren Raum bieten, damit sie sich gemäß ihren Bedürfnissen entwickeln können. Dazu braucht es verlässliche und transparente Strukturen und eine Kultur der Achtsamkeit, die das Wohl der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Personen ins Zentrum stellt, sowie klare Vereinbarungen und Regelungen, die für jede Person verbindlich sind, die im kinder- und jugendnahen Bereich sowie gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen tätig ist. (s. Homepage Bistum Mainz Prävention)
Seit 2011 setzt die Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz verbindliche Standards für Prävention. Sorge für die Umsetzung vor Ort tragen beauftragte Präventionskräfte.
Hierfür wurde für den Pfarreienverbund Gießen (St. Albertus mit Filialgemeinde Maria Frieden, St. Bonifatius & St. Thomas Morus) Gemeindereferentin Uta Kuttner
zur Präventionsbeauftragten von sexuellem Missbrauch, benannt.
Was sind die Aufgaben der Präventionskraft?
Die Präventionskraft muss nicht in jedem Fall alle inhaltlichen Aufgaben selbst erfüllen. Sie kann dazu fachliche Unterstützung von außen zuziehen. Verantwortlich zur Umsetzung der Präventionsverordnung ist der Rechtsträger.
Kontakt:
Uta Kuttner
Pfarrei St. Bonifatius
Liebigstr. 28
35392 Gießen
0641/56559919