Unterstützen Sie die Kulturkirche St. Thomas Morus!

Die Kulturkirche wird nicht durch allgemeine Kirchensteuern finanziert. Unser kulturelles Programm richtet sich an alle unabhängig von Konfessionen. Unser Engagement findet ausschließlich ehrenamtlich statt. Wenn immer möglich, versuchen wir Veranstaltungen ohne Eintritt zu gewährleisten. Wo das aufgrund der Finanzierung nicht möglich ist, kooperieren wir u.a. mit der Kulturloge Gießen.

Daher sind wir neben öffentlichen Fördermaßnahmen vorallem auf Ihre privaten Spenden angewiesen, um Kultur für jeden unabhängig vom Geldbeutel zugänglich zu machen.

Mit einer Mitgliedschaft von bereits 30 € jährlich helfen Sie uns, einen wertvollen Beitrag zum Kulturleben in der Stadt zu leisten.

Wir suchen immer helfende Hände, die uns bei der Planung, Organisation und Durchführung unserer Veranstaltungen helfen. Wenn Sie sich ein Engagement vorstellen können, schreiben Sie uns!

Sie werden Mitglied einer Gemeinschaft von kreativen, engagierten, leidenschaftlichen, inspirierenden, ja im besten Sinne positiv bekloppten Menschen, die für die gemeinsame Sache brennen und sich gegenseitig auf Augenhöhe mit Wertschätzung und Respekt begegnen.

Nicht zögern und Mitglied werden! Wir beißen nicht. Für den Preis einer glitzernden Mikrofon-Statue mit Gravur sind Sie schon dabei!

Mitglied werden

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Förderverein Kulturkirche St. Thomas Morus Gießen e.V. Die Mitgliedschaft kann zum Jahresende unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gegenüber dem Vorstand schriftlich gekündigt werden. 

Lastschriftermächtigung

Ich ermächtige den Förderverein Kulturkirche St. Thomas Morus e.V. den jährlichen Mitgliedsbeitrag wie angekreuzt im Voraus von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der Ersteinzug erfolgt 30 Tage nach Eingang des SEPA Mandats beim Förderverein. Sollte das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, werden wir 10 Tage später den Beitrag incl. etwa angefallenen Gebühren erneut einziehen.  Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen (wiederkehrender Mitgliedsbeitrag / davon abweichender höherer Betrag). Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Lastschriftmandatsnummer entspricht meinen Vor- und Nachnamen.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
Abbrechen