Upute Weihbischof / Generalvikar Mainz

(na njemačkom jeziku)

Datum:
Sa. 9. Mai 2020
Von:
Ivana Berger

Liebe Herren Pfarrer, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchte ich mich mit folgenden ergänzenden Hinweisen zur Dienstanweisung vom vergangenen Donnerstag bei Ihnen melden.

Höchstzahl von Teilnehmenden an einem Gottesdienst
Am Donnerstag stand noch die Angabe einer eventuellen Höchstzahl von teilnehmenden an einem Gottesdienst durch die rheinland-pfälzische Landesregierung aus. Nachdem es in der letzten Woche mehrmals unterschiedliche Aussagen dazu von politischer Seite gab, hat man sich letztlich dazu entschieden, keine Vorgabe dazu in die Landesverordnung aufzunehmen.

Sie können also auch in Rheinland-Pfalz die Anzahl der Teilnehmenden in geschlossenen Räumen allein von der zur Verfügung stehenden Quadratmeterzahl in Verbindung mit der Abstandsregel (1,5 m in alle Richtungen) abhängig machen. Wir empfehlen jedoch auf Grund der Organisation und besseren Handhabbarkeit
eine Höchstzahl von 50 Teilnehmenden.

Im Freien können Sie auf pfarreieigenem Grund in Rheinland-Pfalz wie in Hessen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln Gottesdienste mit theoretisch weitaus mehr Teilnehmenden feiern. Bedenken
Sie bitte, dass jedoch auch hier eine Anmeldung und Erstellung einer Liste erfolgen muss. Auch hier empfehlen wir auf Grund von Organisation und besserer Handhabung eine Höchstzahl von 50 Teilnehmenden.

Beachten Sie bitte, dass jeder Gottesdienst auf einem öffentlichen Platz bei den Behörden angemeldet werden muss. Maßgeblich sind hier die Vorgaben der Behörde.

Datenschutz
Ich schicke Ihnen mit dieser Mail das Informationspapier des Datenschutzbeauftragten für die Kirchengemeinden, Herr Knauer, noch einmal im Wordformat mit, so dass Sie es mit Ihren Eintragungen
versehen können.
Es ist nicht notwendig, dieses Blatt allen Teilnehmenden auszuhändigen. Die Teilnehmenden müssen aber über den Umstand informiert werden, dass die personenbezogenen Daten zum Zweck der Rückverfolgung etwaiger Infektionsketten 21 Tage aufbewahrt werden müssen.
Das Infoblatt zum Datenschutz könnte darüber hinaus an verschiedenen Stellen ausgehangen werden.

Gebrauch von Mund-Nasenschutz
Es sind einige Nachfragen erfolgt, wie im Kontext von Gottesdiensten der Mund-Nasenschutz Verwendung finden soll.
Mund-Nasenschutz ist beim Betreten und Verlassen des Kirchengebäudes zu tragen, weil es hier zu Situationen kommen kann, in denen selbst bei bester Planung und Vorbereitung eine Verletzung der
Abstandsregel passieren kann.
Innerhalb des Gebäudes bzw. im Freien an den zugewiesenen Plätzen ist auf Grund des ausreichenden Abstands das Tragen von Mund-Nasenschutz während des Gottesdienstes nicht notwendig.

Dienste zur Umsetzung der Regeln und Feier der Gottesdienste
In vielen Gemeinden ist es nicht möglich, die Dienste zur Planung und Umsetzung der Gottesdienste nach den vorgegebenen Regeln ohne die Unterstützung durch Angehörige der Risikogruppen zu besetzen.
Wenn jemand einen Dienst als Lektor/in, Kommunionhelfer/in oder Ordner/in wahrnehmen möchte, auch wenn er/sie zu einer Risikogruppe gehört, ist dies möglich. Lassen Sie sich aber bitte hierzu das Einverständnis der betreffenden Person geben.

Feier der Sakramente
Die Feier der meisten Sakramente ist derzeit noch untersagt.
Dies geschieht nicht leichtfertig und macht uns allen sehr deutlich, dass wir noch lange keine Normalität erreicht haben. Zur Unterstützung der Kommunikation hat Herr Dulisch, Leiter des Liturgiereferates, auf einem Informationspapier die Begründungen zusammengestellt, die maßgeblich dafür sind, warum die Sakramente in der derzeitigen Situation nicht gefeiert werden können. Sie können dieses Papier gerne zur Information der Gläubigen verwenden.

Ich hoffe, dass wir auf diesem Weg einige zentrale Fragestellungen aufgreifen und zur Klärung beitragen konnten. Für alles, was es nun zu bewältigen aber auch noch auszuhalten gilt, wünsche ich Ihnen gutes Gelingen und Gottes Segen.

Beste Grüße

Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz
Generalvikar

 

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