Schmuckband Kreuzgang

Allerseelenablass

20230626_153640 (c) jolie
Datum:
Mo. 30. Okt. 2023
Von:
jolie

Das Wort „Ablass“ ist immer noch mit zahlreichen Missverständnissen und Vorbehalten verbunden.

Dennoch ist jedem Menschen völlig klar, dass für eine wirliche Versöhnung die Bitte um Entschuldigung nicht ausreicht. Wer anderen Schaden zugefügt hat, sollte diesen auch dann wiedergutmachen, wenn ihm bereits vergeben wurde.

Oder nicht?

Der Ablass bezieht sich auf die Wiedergutmachung von Schaden, der anderen entstanden ist. DIe Botschaft lautet: Gott hat dir vergeben, und die Gemeinschaft der Kirche hilft dir bei der Wiedergutmachung.

Eine schöne Botschaft, nicht wahr?

Der Allerseelenablass sagt: Durch deine Gebete hilfst du den Verstorbenen, von den Folgen ihrer Schuld gereinigt zu werden.

Deshalb:

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.

Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, Kommunionempfang und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) sind erforderlich:

  1. an Allerheiligen oder am Allerseelentag oder am Sonntag vor oder nach Allerheiligen (einschließlich des Vortages ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis.
  2. vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen

Probieren Sie es einfach einmal aus (oder fragen Sie einen Priester Ihres Vertrauens nach weiteren Informationen) oder lesen Sie hier oder hier oder hier weiteres zum Thema.

Bild: Grab von F. Gajowniczek (links), ein Familienvater, für den den Heilige Pater Kolbe sein Leben gegeben hat.