In einem Schreiben vom 25.05.2022 hat uns der Genralvikar mitgeteilt, dass die bisherigen verbindlichen Hygienevorgaben für den Bereich der Liturgie nun den Status von "Empfehlungen" erhalten.
Bleiben wir also weiterhin vorsichtig und aufmerksam.
Die Vorschriften entfallen jedoch weitestgehend ab dem 01.06.2022
Ihr Hendrick Jolie, Pfr.
Anbei die Mail des Generalvikars:
Liebe Herren Pfarrer,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarreien, im Bischöflichen Ordinariat und in den Einrichtungen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die letzten Corona-Schutzvorschriften seitens der Landesregierungen sowie die Corona-Arbeitsschutzverordnung treten Ende Mai 2022 außer Kraft. Ab dem 01.06.2022 verliert auch die Dienstanweisung sowie die Anordnung zur Feier der Liturgie ihre Gültigkeit. So gibt es seitens des Gesetzgebers und der Bistumsleitung keine diesbezüglichen Vorschriften mehr, die zwingend eingehalten werden müssen. Trotzdem haben die Verantwortungsträger die Verpflichtung, zum Schutz von haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie auch Teilnehmerinnen und Teilnehmern, bei Aktivitäten zu überprüfen, ob bei den jeweiligen Tätigkeiten Infektionsrisiken auftreten, die über das allgemeine Infektionsrisiko im öffentlichen Leben hinaus gehen. Unter dieser Prämisse müssen dann orts- und aktivitätsbezogene Schutzmaßnahmen ausgewählt werden, die wir in den vergangenen zwei Jahren bereits vielfach erprobt und geübt haben und deren Schutzwirkung sich bewährt hat. (Abstand halten / Tragen einer Maske in Situationen, in denen der Abstand dauerhaft nicht eingehalten werden kann / regelmäßige Lüftung von Innenräumen/ weitere allgemeine Hygienemaßnahmen).
Ich bitte Sie gemeinsam in Ihrem Verantwortungsbereich zu überlegen, wo besondere Corona-Schutzmaßnahmen noch erforderlich sind und diese dann den betroffenen Personen mitzuteilen. Um Missverständnisse zu vermeiden, denken Sie in diesem Zuge auch daran, die Hinweisschilder zu den Corona-Schutzmaßnahmen zu aktualisieren bzw. zu entfernen.
Zu Ihrer Unterstützung werden auch weiterhin auf der Homepage Planungshilfen für Hygienekonzepte für die Arbeitsstätten sowie für Gottesdienste und weitere Vorlagen und Empfehlungen für Arbeitshilfen und Aushänge bereitgestellt.
Die Anordnung zur Feier der Liturgie vom 5. April 2022, auch wenn diese nun nicht mehr verpflichtenden Charakter hat, stellt weiterhin einen hilfreichen Rahmen für die Feier der Gottesdienste dar. Sie können vor Ort am besten einschätzen, welche Schutzmaßnahmen es braucht, damit die Menschen mit einem Gefühl der Sicherheit Gottesdienst feiern können. Weiterhin sollen auf jeden Fall unmittelbar vor der Kommunionausteilung an die Gläubigen der Zelebrant und ggf. weitere Kommunionspendende die Hände desinfizieren. Außerdem sollten weiterhin alle Kommunionspender eine Maske (medizinische Maske oder Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95) tragen.
Was die weiteren möglichen Schutzmaßnahmen betrifft vertraue ich auf eine gute Abwägung der Verantwortungsträger vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz
Generalvikar