In einem Schreiben an alle Kirchengemeinden vom 25.11.22 hat das Ordinariat Mainz um Verständnis gebeten, dass aufgrund der gegenwärtigen Krise die Kirchen nicht geheizt werden dürfen.
Gleichzeitig wurden die Maßnahmen an den Feiertagen leicht modifiziert, sodass Sie an Weihnachten mit einer (einigermaßen) geheizten Kirche rechnen dürfen.
Anbei das Schreiben der Bevollmächtigten des Generalvikars, Stephanie Rieth:
Liebe Herren Pfarrer,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarreien, im Bischöflichen
Ordinariat und in den Einrichtungen,
liebe ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Wochen habe ich Sie in einem Rundschreiben mit Dienstanweisung
darüber informiert, dass wir angesichts der vielfältigen Herausforderungen
durch die Energiekrise einige spürbare Maßnahmen vorgeben müssen, die uns
helfen sollen, mit der Situation umzugehen.
Im Wesentlichen geht es uns bei den Maßnahmen darum, den erwarteten
Kostensteigerungen zu begegnen, die wir nicht ausgleichen können und
werden.
Es ist uns aber genauso wichtig, ein Zeichen der Solidarität mit den
Menschen in der Ukraine zu setzen, die - wir erleben es in den Nachrichten
- mit dem beginnenden Winter auf ein echtes Problem zusteuern, das nicht
darin besteht, mit einem Wintermantel bekleidet, eine Stunde in einer
unbeheizten Kirche verbringen zu müssen.
Nun möchte ich noch auf einzelne Punkte gesondert hinweisen.
1. Heizen der Kirchen
Es ist mir durchaus bewusst, dass das Thema "Kalte Kirchen" ein hoch emotionales ist. Diejenigen, die diese Entscheidung erarbeitet haben und letztlich auch verantworten, wissen auch aus eigener Erfahrung darum.
Im Folgenden möchte ich Sie nun noch einmal mit ergänzenden und
weiterführenden Informationen versorgen.
Nach eingehender Beratung werden wir an unserer Grundsatzentscheidung
festhalten, die Kirchen nur auf Frostschutzeinstellung zu betreiben.
Ich kann mich hier nur wiederholen: Im Heizen von Kirchengebäuden liegt das
größte Einsparpotential und da zählt jedes Grad.
Ergänzend zur letzten Dienstanweisung möchten wir jedoch für die
Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen eine Sonderregelung ermöglichen,
die in einem gemäßigten Temperieren der Kirchen (10-12 Grad Celsius)
besteht.