Schmuckband Kreuzgang

Pfarrgemeinderat der Pfarrgrupe Karben

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Laiengremium, das in einer Pfarrgemeinde von allen Mitgliedern der Pfarrgemeinde für vier Jahre gewählt wird. Der Pfarrgemeinderat ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.
 
Die Aufgaben des  Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat ist an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates informieren sich über die Angelegenheiten der Gemeinde, beraten gemeinsam darüber und fassen gemeinsame Beschlüsse. Zudem trägt der Pfarrgemeinderat mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.

Im Einzelnen sind die Aufgaben des Pfarrgemeinderates in den entsprechenden Statuten des Bistums Mainz festgelegt. Der Pfarrgemeinderat wählt z.B. auch den Kirchenverwaltungsrat (KVR) der Pfarrgemeinde.

Es wurde ein Pfarrgemeinderat gewählt, der für die gesamte Pfarrgruppe Karben zuständig ist und paritätisch aus den einzelnen Pfarreien St. Bonifatius, St. Johannes Nepomuk und St. Bardo besetzt ist.

 
Die Arbeitsweise des Pfarrgemeinderates

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, in dem zumindest alle Beschlüsse enthalten sind. Die Protokolle werden im Pfarrbüro aufbewahrt und auch für die Pfarrgemeinde durch Aushang in den Schaukästen bekanntgemacht.

Der Pfarrgemeinderat hat zur Erfüllung seiner ihm obliegenden Aufgaben mehrere Sachausschüsse und Projektteams eingerichtet. Die Ausschüsse und Teams berichten dem Pfarrgemeinderat über ihre Arbeit, bei dem die Entscheidungskompetenz verbleibt.