Der Kirchenverwaltungsrat (KVR) verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und die zugehörigen Stiftungen. Er beschließt einen Haushaltsplan und stellt die Jahresrechnung fest. Alle Verträge und Geschäftsabschlüsse bedürfen der Genehmigung durch den KVR.
Im KVR treffen sich daher in der Regel Gemeindemitglieder mit Erfahrungen und Fachkenntnissen aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Kaufmännisches, Handwerk, Architektur, Jura, Verwaltung und Technik. Jede Pfarrei der Pfarrgruppe Karben besitzt seinen eigenen KVR.
Der KVR wird vom PGR gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und läuft parallel zur Amtszeit des PGRs. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Vorsitzender des KVR ist der Pfarrer. Die Mitglieder des KVR sind zur Amtsverschwiegenheit in Personal-, Bau und Grundstücksangelegenheiten verpflichtet. Aus diesem Grund sind die Sitzungen des KVRs in der Regel nicht öffentlich.