Der Verwaltungsrat hat nach § 1 KVVG die Aufgabe, das kirchliche Vermögen innerhalb der Kirchengemeinde zu verwalten, die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr zu vertreten und das Vermögen der Kirchengemeinde zu vertreten.
(Auszug aus dem Handbuch für Verwaltungsräte, Bistum Mainz, 2005)