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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des strafrechtlichen Verbots geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung vom 26. Februar 2020 macht es nötig, neu über die rechtliche Regulierung der Suizidassistenz nachzudenken: Wie kann ein Gesetz aussehen, welches einerseits die verfassungsrechtliche Anerkennung das Rechts auf Selbsttötung achtet und andererseits den Schutz des Lebens sicherstellt? Gleichzeitig stellt sich für kirchliche Einrichtungen die Frage, wie sie sich unter den sich verändernden rechtlichen Bedingungen zum Thema Suizidassistenz positionieren. Wie können oder sollen Suizidwillige begleitet werden?
Referent:innen
Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher, Vizepräs. der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben
Brigitte Gruner, Pflegedienstleitung, Christophorus Hospiz Mainz
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Professor für öffentliches Recht - Staats- und Verwaltungsrecht
Dr. Claudia Lücking-Michel, Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Stefanie Rhein, Caritasdirektorin, Caritasverband Darmstadt e.V.
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