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In Kooperation mit FC Ente Bagdad, QueerNet RLP e.V., dem Landessportbund Rheinland-Pfalz und 1. FSV Mainz 05
Das „Sittengesetz“ sah jede außereheliche Sexualität, die nicht der Kinderzeugung diente, als verwerflich an. Im Nationalsozialismus wurde das „Sittengesetz“ – u.a. mit Rassismus vermischt – erbarmungslos durchgesetzt. Allerdings waren 1933 bis 1945 nicht die Ehe, sondern die Kinderzeugung für die „Volksgemeinschaft“ und Ausgrenzung bis hin zum Mord an den Diffamierten zentral. Ab 1945 war das „Sittengesetz“ in Westdeutschland eine Grundlage sowohl des Straf- als auch des Ehe- und Familienrechts. Nun wurde die Ehe ins Zentrum gestellt. Als Begründungshintergrund galt jetzt die katholische Soziallehre. Hier wie dort war lesbische Liebe relativ unsichtbar und wurde gleichzeitig bestraft, unterdrückt, versperrt. Im Falle der Scheidung drohte Müttern mit lesbischen Beziehungen der Sorgerechtsentzug.
Unterdrückt und versperrt_Lesbische Liebe während Nationalsozialismus und früher Bundesrepublik
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