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Dein FSJ – kurz erklärt

So läuft ein FSJ ab

Junge Menschen

Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist deine Chance, etwas Sinnvolles zu tun, praktische Erfahrungen zu sammeln und herauszufinden, was du beruflich machen möchtest. Mitmachen können alle, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und unter 27 Jahre alt sind.

Du suchst dir einen passenden Einsatzbereich aus – zum Beispiel Kita, Schule, Krankenhaus oder einen anderen Bereich in einer sozialen Einrichtung. Dein FSJ dauert in der Regel 12 Monate (mindestens 6, höchstens 18).

Bewirb dich direkt bei einer Einsatzstelle oder bei uns. Wenn du noch keinen Kontakt mit einer Einsatzstelle hattest, schlagen wir dir verschiedene Einrichtungen in deinem Wunschbereich vor. 

Nach einem digitalen Gespräch bei uns und einer Hospitation in der Einsatzstelle bekommst du bei Zusage deinen Vertrag mit Infos zu Arbeitszeit, Taschengeld und Urlaub.

Vor dem Start erledigst du noch ein paar organisatorische Dinge – dann geht’s los! Du wirst begleitet, nimmst an Bildungswochen teil und hast immer eine Ansprechperson bei uns. 

Häufig gestellte Fragen

Das FSJ ist ein Orientierungsjahr und soll mit dazu beitragen, dass du in dieser Zeit Erfahrungen machst, die dich beruflich und persönlich weiterbringen. Im FSJ erlebst du soziale Berufe in der Praxis und engagierst dich für andere Menschen. Während des Jahres wirst du von uns, dem BDKJ als Träger pädagogisch begleitet. Hier findest du das FSJ in leichter Sprache erklärt. 

  • Du erhöhst deine Chancen auf einen Studienplatz oder Ausbildungsplatz (bspw. durch Wartesemester)
  • Das FSJ zählt in der Regel als fachpraktischer Teil zur Erlangung der Fachhochschulreife
  • Am Ende erhältst Du eine Bescheinigung und ein qualifizierendes Zeugnis
  • Du bekommst eine gute pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle sowie durch den Träger, welche nach Qualitätsstandards arbeiten

Grundsätzlich gibt es nur die Voraussetzung, dass du die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben musst und zum Dienstende maximal 26 Jahre alt sein darfst.

nein, es ist keinesfalls erforderlich katholisch zu sein, um sich bei uns zu bewerben. Wir bearbeiten alle Bewerbungen unabhängig von der Konfession.

Ein Zeichen dafür, dass du bei einem katholischen FSJ-Träger gelandet bist, ist, dass wir in den Biwos spirituelle Impulse anbieten. Dieses freiwillige Angebot wird zusammen mit interessierten Teilnehmer/innen vorbereitet und eröffnet die Möglichkeit, spirituell-religiöse Erfahrungen zu machen bzw. Zugangswege zum Glauben neu zu entdecken.

Das FSJ leistest du in einer sozialen Einrichtung ab, wie z.B.:

• Kinder- und Jugendwohngruppen

• Kindertagesstätten

• Ganztagsschulen

• Seniorenheime

• Mobile Dienste

• Krankenhäuser

• Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

• Pfarrgemeinden

• Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Außerdem ist es möglich, dass du dir selbst eine Einsatzstelle suchst. Gerne informieren wir dich in einem persönlichen Gespräch noch genauer über die Möglichkeiten.

Unsere Einsatzstellen liegen im Bistum Mainz, also sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Hessen.

Beim FSJ musst du dich für mindestens sechs Monate festlegen. Maximal sind 18 Monate möglich. Dabei ist das FSJ grundsätzlich ein Vollzeitdienst.

Die meisten Freiwilligen machen bei uns das klassische FSJ. Es dauert zwölf Monate und beginnt gewöhnlich am 01. August oder 01. September. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich.

Das FSJ Flexi oder Vario beginnt am 01. April oder 01. Oktober für sechs oder für zwölf Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich.

Auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche beträgt deine wöchentliche Arbeitszeit zurzeit 39 Stunden. Deine konkreten Arbeitszeiten richten sich nach dem Dienstplan deiner Einsatzstelle. Bei Minderjährigen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, d.h. sie dürfen nicht zu früh, nicht zu lange und nicht zu spät arbeiten. Für alle Freiwilligen gilt, dass Nachtdienst nicht erlaubt ist.

Wenn du über uns als Träger ein FSJ machst, dann gibt es monatlich:

• 190 Euro Taschengeld 

• 333 Euro Verpflegungspauschale 

• 50 Euro Mobilitätspauschale 

• Bei einigen Einrichtungen wird eine Unterkunft gestellt bzw. finanziert

• Beiträge zur Sozialversicherung

• Anspruch auf Kindergeld.

Stand Oktober 2025

Wenn du während deines FSJs zu Hause ausziehen willst/musst, stellen manche Einsatzstellen eine Unterkunft zur Verfügung (gewöhnlich ein Zimmer). Oder, falls sie diese Möglichkeit nicht haben, zahlen sie den entsprechenden Sachbezugswert aus (ca. 250 Euro). Wenn ein Zimmer gestellt werden kann, ist die Einsatzstelle nicht verpflichtet, das Geld auszuzahlen. Das heißt, du kannst nicht zwischen Zimmer und Geld wählen.

Da du als FSJler/in eine ganztägige Hilfstätigkeit leistest, stellst du deiner Einsatzstelle deine volle Arbeitskraft zur Verfügung. Deswegen stellt sich hier bei einer zusätzlichen Nebentätigkeit immer die Frage einer möglichen Überlastung und Vereinbarkeit mit dem FSJ. Auf jeden Fall müssen Nebentätigkeiten von uns vorab als Träger genehmigt und der Einsatzstelle bekannt gemacht werden.

Du bist während deines FSJs sozialversichert. Die Sozialversicherung beinhaltet die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Als FSJler/in musst du selbst sozialversichert sein, und kannst nicht mehr in der Familienversicherung bleiben. Dies ist zu deinem eigenen Vorteil, da du nur durch eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse später z.B. Ansprüche auf Rente oder Arbeitslosengeld hast. Die Sozialversicherungsbeiträge werden (anders als beim „normalen Arbeitsverhältnis”) komplett von deiner Einrichtung übernommen und an die Krankenkasse abgeführt.

Die Bemessung des Urlaubs richtet sich nach den tarif- und arbeitsrechtlichen Bedingungen, die in der Einsatzstelle gelten. Gewöhnlich sind es 26 Arbeitstage pro Jahr. Auch kommen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Anwendung. Da die Urlaubsterminierung immer wieder mal problematisch werden kann, solltest du möglichst rechtzeitig in der Einrichtung deine Urlaubswünsche anmelden!

Währen den Bildungswochen darfst du keinen Urlaub nehmen.

Eine Kündigung kann sowohl von eurer Seite als auch von der Einsatzstelle oder dem Träger ausgesprochen werden. In der Regel streben wir eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen an. Ggf. ist ein Wechsel in eine andere Einsatzstelle möglich.

Als FSJ Träger sind wir dafür verantwortlich, dass du während dieser Zeit gut begleitet wirst und du die Möglichkeit hast, dich mit anderen über deine Erfahrungen auszutauschen. Dazu gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Bildungstage, die in fünf Seminarblöcken, sogenannten Biwos (Bildungswochen) von Montag bis Freitag stattfinden. Im FSJ Flexi mit sechs Monaten sind es drei Biwos. Die Seminare finden in festen Gruppen statt. Eine FSJ-Gruppe besteht aus 25-30 FSJler/innen. Jede Gruppe hat eine hauptamtliche Kursgruppenleitung. Außerdem werden die Kursgruppenleitungen noch durch drei ehrenamtlich Teamende pro Gruppe unterstützt. Zusätzlich besuchen wir dich in deiner Einrichtung, unterstützen dich bei deinen Interessen und helfen, Probleme zu lösen.

Du kannst dich online bei uns für ein FSJ bewerben. Zum Online-Bewerbungsbogen

Eine frühe Bewerbung zum Jahresanfang erhöht deine Chance, eine passende Stelle zu finden. Nach Eingang des Bewerbungsbogens laden wir dich mit anderen zu einem Infogespräch ein und du wirst in der Einsatzstelle hospitieren. Bei Fragen kannst du dich an uns wenden:

BDKJ/BJA Bistum Mainz

Referat Freiwilligendienste

Am Fort Gonsenheim 54

55122 Mainz

fon 0 61 31 . 25 36 39

fsj@bistum-mainz.de

www.freiwilligendienste-bdkj.de

Beim Bewerbungsbogen fragen wir die Genderzuordnung ab, weil wir diese Angabe für die Statistiken benötigen. Du kannst bei der Genderzuordnung zwischen männlich/weiblich/divers wählen. Wenn du divers angibst, kannst du deinen Geburtsnamen und deinen Wunschnamen angeben. Den Geburtsnamen brauchen wir für rechtskräftige Dokumente. Ansonsten verwenden wir überall deinen Wunschnamen.  

Freiwillige können einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten. (§ 2 Absatz 1 Satz 2 b) JFDG). Die Möglichkeit einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren ist nicht mehr an besondere Voraussetzungen geknüpft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit. Ob ein Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit geleistet werden kann, ist vielmehr von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen (EST) zu klären und setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus. Das Taschengeld ist in angemessener Form zu kürzen. 

Die Bildungswochen müssen weiterhin in Vollzeit absolviert werden. 

Während des FSJs ist man gesetzlich zu Bildungstagen verpflichtet. Bei 12 Monaten FSJ müssen 25 Bildungstage absolviert werden. Bei uns sind die Bildungstage auf 5 mal 5 Tage von Montag bis Freitag aufgeteilt. Die Bildungswochen sind i. d. R. mit Übernachtung. Wir haben jedoch auch eine Flexi-Gruppe, in der die Bildungswochen als Tagesseminare durchgeführt werden. Beim obligatorischen Beratungsgespräch können wir besprechen, ob du in die Gruppe mit den Tagesseminaren kommst.