Ihr plant eine Veranstaltung für Kinder und Jugendliche? Ihr wollt euch in einem spannenden Thema fortbilden, welches euch und eure Gruppe weiterbringt? Ihr steht vor einer besonderen Aktion mit eurer Jugendgruppe?
Dann sichert euch unsere Förderung in Höhe von 222 €!
Die Stiftung JugendRaum fördert große und kleine Ideen und Projekte mit einem einmaligen Zuschuss von 222 Euro.
Wer kann die Sonderförderung erhalten?
Wichtig ist, dass eure Jugendgruppe, euer Jugendverband, eure Messdiener*innengruppe aus Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 27 Jahren besteht und ihr aus dem Bistum Mainz kommt. Euer Projekt darf ab dem 01.10.2025 starten und sollte bis 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Was ist zu beachten?
Die Bezuschussung erfolgt nach inhaltlicher Prüfung, maßgeblich ist das Einreichungsdatum bei der Stiftung JugendRaum. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Verwendung als Geldspende für Dritte oder Drittorganisationen ist ausgeschlossen. Pro Ortsgruppe/Ortsverband kann nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Es gelten die Förderbedingungen der Stiftung JugendRaum. Ausgeschlossen sind regelhafte Veranstaltungen wie Juleicaschulungen und Regional- und Diözesankonferenzen, Ortsgruppenversammlungen, Leitungsrunden usw. (ureigene Aufgaben der Verbände).
WICHTIG:
Die Förderung ist auf 22 Anträge begrenzt. Spätestens zwei Monate nach Ende des Projektes muss der Verwendungsnachweis bei der Stiftung JugendRaum eingegangen sein.
Wie können wir einen Antrag stellen?
Füllt das untenstehende Formular vollständig aus. Sobald euer Antrag eingegangen ist, werden wir diesen zeitnah prüfen und euch per Mail über das weitere Vorgehen informieren.
Wendet euch bei Fragen gerne an uns: stiftung-jugendraum@bistum-mainz.de
