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Ihre Zustiftung

Wenn Sie langfristig helfen wollen, ist eine Zustiftung für Sie das Richtige. Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen, das gemäß der gesetzlichen Regelungen ungeschmälert erhalten bleibt. Dieses Vermögen wird von unserer Dachstiftung, der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler Stiftung sicher und gewinnbringend nach ethischen Kriterien angelegt.

Aus den Erträgen der Stiftung werden die Projekte finanziert. Mit Ihrer Zustiftung geben Sie der Stiftung JugendRaum einen größeren finanziellen Spielraum für die Umsetzung des satzungsmäßig festgelegten Stiftungszwecks. Je größer das Stiftungsvermögen, desto handlungsfähiger wird die Stiftung.

Jeder Euro einer Zustiftung wird also nicht nur einmal genutzt, sondern trägt jedes Jahr seinen Teil zur Förderung von katholischer Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Mainz bei. - Eine wirklich langfristige Investition in die Zukunft.

Über die Höhe der Zustiftung können Sie frei entscheiden. Eine Grenze nach oben oder unten gibt es dabei nicht.

Gerne beraten wir Sie dazu auch in einem persönlichen Gespräch.

Projektfinanzierung (c) BDKJ Mainz
Projektfinanzierung

Stiftungskonto

W.E.v.K-Stiftung – JugendRaum
IBAN: DE 42 3706 0193 4082 8280 15
BIC: GENODED1PAX
Pax-Bank Mainz