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Zuschussmöglichkeiten für außerschulische Jugendarbeit in Südhessen

Zuschüsse in der Region Südhessen - Arbeitshilfe

Wofür und vom wem kann ich einen Zuschuss bekommen? Wann muss ich die beantragen? Wie läuft das Antragsverfahren? Alle diese Fragen sollen hier beantwortet werden. Die Förderungsmöglichkeiten durch die Städte und Gemeinden des Landkreises Bergstraße sind hier nicht berücksichtigt, da es keine allgemeingültigen Richtlinien gibt. Eine Anfrage vor Ort kann sich aber lohnen, da einige Kommunen Gelder für die Jugendarbeit bereithalten.

In den folgenden zwei Dokumenten findet ihr einen ausführlichen Reader für Zuschüss in der Region Südhesen sowie eine Kurzübersicht über die Zuschussmöglichkeiten.

Zuschüsse in Südhessen

Land Hessen

Es gibt zwei Fördermöglichkeiten:

  • Schulungsmaßnahmen für ehrenamtliche Gruppenleiter/innen (ab 16 Jahre) nach dem Hessenjugendplan
  • Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (ab 12 Jahre bis max. 27 Jahre) nach dem Jugendbildungsförderungsgesetz 

Der Veranstalter muss ein anerkannter Träger sein (z.B. BDKJ, DPSG, KJG, KLJB ....). Für Veranstaltungen mit bis zu 40 TeilnehmerInnen werden derzeit 70 % der entstandenen Kosten, maximal aber 13,- € je Tag und Teilnehmer/in gefördert.  Bei eintägigen Maßnahmen ist ein Programmm von mindestens 6 Zeitstunden erforderlich. Bei mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als je ein voller Tag gerechnet. Der Antrag muß spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim Bischöflichen Jugendamt in Mainz gestellt werden.

Diözese Mainz/ religiöse Bildung

Gefördert werden religiöse Bildungsmaßnahmen für Jugendliche, Sakramentenkatechese, religiöse Schulungen, Schulendtage, Dekanats- und Diözesantage, Fahrten an Stätten mit besonderer religiöser Bedeutung, Exerzitien mit Jugendlichen. Hier geht es zur entsprechenden Seite des BJA für weitere Informationen.

Kreis Bergstrasse

Bezuschusst werden:
  • Lehrgänge/Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen (Mindestalter 13 / Höchstalter 35)
  • Bildungsmaßnahmen (Mindestalter 13 / Höchstalter 27)
  • Kinder- und Jugendfreizeiten (Mindestalter 6 / Höchstalter 18)
  • Internationale Begegnungen (Mindestalter 14 / Höchstalter 27).
Folgendes ist zu beachten:
  • antragsberechtigt sind anerkannte Gemeinschaften, Verbände und Organisationen, die ihren Sitz im Kreis haben oder einen beträchtlichen Personenkreis innerhalb des Kreises vertreten
  • gefördert werden nur Kinder und Jugendliche, die im Kreis wohnen
  • gefördert werden nur Maßnahmen mit mindestens 6 Teilnehmer/-innen (Internationale Begegnung: 8)
  • bei Schulungen, Bildungsmaßnahmen und Internationalen Begegnungen ist ein Programm von mindestens 3 Arbeitseinheiten mit je 1,5 Stunden pro Tag nachzuweisen
  • bei Freizeiten werden mindestens 3 (Internationale Begegnung 6) und höchstens 15 Tage gefördert
  •  Förderung für Tagesveranstaltungen
  • keine Förderung für Veranstaltungen mit überwiegend sportlichem, kulturellem, parteipolitischem oder religiösem Inhalt

Wichtig:  

Die Anträge für die Schulungen und Bildungsmaßnahmen müssen über das Katholische Jugendbüro laufen. Anträge für Kinder- und Jugendfreizeiten können direkt an den Kreis geschickt werden. 

Odenwladkreis

Gefördert werden Kinder- und Jugendfreizeiten im In- und Ausland, Fahrten und Zeltlager, Schulungen. Außerdem werden Maßnahmen der pol. Bildung, sozialer, gesundheitlicher, kultureller-, naturkundlicher und technischer Bildung geförderte. Zusätzlich werden Anschaffung von Material und Verbrauchsmaterialien gefördert.

Förderrichtlinie des Odenwaldkreises

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fördert, Veranstaltungen der außerschulischen Bildung und Schulung nebenamtlicher Mitarbeiter*innen, Jugendgruppenleiter*innen und Maßnahmen der politischen, pädagogische, kulturelle oder soziale Bildung. Außerdem Fahrten und Lager im In- und Ausland, Kinder- und Jugenderholung sowie internationale Jugendbegegnungen im Inland. Zusätzlich kann die Anschaffung unterschiedlicher Materialien gefördert werden.

Breuberg-Stigtung

Die Breuberg-Stiftung gewährt Zuschüsse an Jugendgruppen und –verbände mit christlicher Zielsetzung
für Jugendpflege- bzw. Jugendbildungsmaßnahmen mit mindestens 1 auswärtigen Übernachtung
Voraussetzung ist die zweckgebundene Verwendung des Zuschusses. Katechetische und schulische
Maßnahmen können wir leider nicht bezuschussen. (z.B. Firmwochenenden und - freizeiten)


1.) Antragsberechtigte

  • Kath. Kirche sowie deren angeschlossene Gruppierungen, Einrichtungen und Gemeinschaften
  • Evangelische Kirche in der EKD sowie deren angeschlossene Gruppierungen, Einrichtungen und
    Gemeinschaften

2.) Antragstellung:

  • Anträge sind mit dem Formular „Antrag auf Zuschüsse für geplante Jugendbildungs/-pflegemaßnahmen“
    zu stellen. Die Anträge müssen bis 31. Dez. für das darauf folgende Kalenderjahr (01.01. - 31.12.)
    bei der Breuberg-Stiftung, Herrn Benno Zimmermann, Wiesenweg 8, 63820 Elsenfeld eingegangen sein.

Die Höhe des Zuschusses wird jährlich festgelegt. Sie richtet sich nach den vorhandenen Mitteln und dem
Antragsvolumen.

Jugendsammelwoche Hessen

Jugendarbeit ist wertvoll, aber eben nicht ganz kostenlos. Einmal im Jahr gehen daher junge Menschen von Tür zu Tür („Straßen- und Haussammlung“), um Geld für die Jugendarbeit zu sammeln. Die Jugendsammelwoche gibt es seit über 70 Jahren in Hessen. Sie ist ein fester Bestandteil in der hessischen Kinder- und Jugendarbeit. Auch wenn sich zwischenzeitlich zahlreiche Änderungen ergeben haben, tragen die gesammelten Spenden dazu bei, dass vielfältige Projekte für Kinder und Jugendliche verwirklicht werden können. 

Info

Wir haben versucht, eine möglichst umfangreiche Aufstellung der Fördermöglichkeiten außerschulischer Jugendbildung in Südhessen zu erstellen. Da es durchaus sein kann, dass es noch weitere Möglichkeiten gibt, lohnt sich eine Anfrage in der jeweiligen Stadt/ Ortsgemeinde.

Für Fragen rund um das Antragsverfahren der Zuschüsse und Zuschussmöglichkeiten allegmein, steht euch das Team des KJB gerne zur Verfügung.