Die Pastoralraumkonferenz ist das umfassendste Beratungs- und Beteiligungsgremium in den neuen Pastoralräumen. In ihr sind alle Priester und Diakone, Pastoral- und Gemeindereferent(inn)en und viele weitere kirchliche Mitarbeiter(innen) Mitglied. Alle Pfarrgemeinderäte, Gemeinderäte anderer Muttersprache und Kirchenverwaltungsräte sind vertreten. Hinzu kommen Vertreter(innen) der Caritas-Einrichtungen, der Kindertageseinrichtungen und katholischen Schulen, der Ordensgemeinschaften und katholischen Verbände sowie weiterer Kirchorte.
Die Pastoralraumkonferenz fördert die Zusammenarbeit der Gemeinden und Kirchorte. Sie formuliert unter Berücksichtigung des Pastoralkonzeptes des Dekanates aus Phase I Ziele und Inhalte der Seelsorge im Bereich des Pastoralraums und trifft die notwendigen Absprachen für die Neugründung der Pfarrei, die dem Bischof als Votum zugeleitet werden.
Die Pastoralraumkonferenz ersetzt nicht die Gremien der bisherigen Pfarreien (PGRs und KVRs); diese entscheiden weiterhin die Belange, die nur die bisherigen Pfarreien bzw. Kirchengemeinden betreffen.
Wichtig ist, dass sich alle Mitglieder der Pastoralraumkonferenz aktiv als Delegierte ihrer Gemeinden und Kirchorte verstehen. Sie bringen deren Interessen in der Pastoralraumkonferenz ein, informieren ihre Gemeinden und Kirchorte und binden sie in die Meinungsfindung mit ein.
Die Amtszeit der Pastoralraumkonferenz begann mit der konstituierenden Sitzung und endet mit der Neugründung der neuen Pfarrei.