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Planungsstand im Pastoralraum Otzberger Land:Gottesdienstordnung und Immobilienprozess

Datum:
25. Juli 2023
Von:
MS/MG

Am 4. Juli 2023 hat die Pastoralraumkonferenz über die künftige Zahl der Gottesdienste und ihre Verteilung im Pastoralraum beraten. Sie hat die Vorlage der Projektgruppe „Grundthemen der Pastoral“ beschlossen, die ab 1. Oktober 2023 gelten wird. Die Gottesdienstordnung wird jedoch befristet bis Pfingsten 2024 in Kraft gesetzt, um Erfahrungen damit zu sammeln. Erst dann wird die Gottesdienstordnung der Pastoralraumkonferenz zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die künftige Gottesdienstordnung wird hiermit auf der Homepage veröffentlicht.

Die Pastoralraumkonferenz hat sich auch mit Überlegungen zur Entwicklung des Gebäudebestandes befasst. Die Projektgruppe „Organisationsstruktur“ hat gemäß den Vorgaben des Bistums zur Reduzierung des Gebäudebestandes einen ersten Entwurf vorgestellt, der in den Wochen nach der Konferenz auch den Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungsräten in den Pfarrgemeinden erläutert wurde. Diese Gremien sind nun gebeten, weiter darüber zu beraten. Das Thema wird dann wieder bei der nächsten Pastoralraumkonferenz am 21. November auf der Tagesordnung stehen.

Der Entwurf wird hiermit auf der Homepage veröffentlicht.