Zum Inhalt springen

Datenschutzhinweise bei Erstkommunionkursen und Firmkursen

Information zur Datenverarbeitung aufgrund des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) nach §§ 14 und 15 bei Taufe, Erstkommunion, Firmung sowie zur Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotografien/Film

[1] Allgemeines

Wir als Pfarrgemeinden im Pastoralraum Südliches Ried nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und beachten die
einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG). Mit den folgenden Informationen zur Datenverarbeitung möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch uns bei Taufe, Erstkommunion, Firmung sowie zur Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotografien und Ihre Rechte aus dem Datenschutzgesetz geben. Dieses Informationsschreiben dient der Umsetzung der in §§ 14, 15 KDG enthalten Transparenzpflichten.

[2] Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind die Pfarrgemeinden im Pastoralraum Südlichen Ried im Bistum Mainz, vertreten durch den leitenden Pfarrer Christian Rauch (christian.rauch@bistum-mainz.de), Römerstr. 73, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/946250

[3] Kontaktdaten des Betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Unseren Gemeinsamen Betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:
Gemeinsamer Betrieblicher Datenschutzbeauftragter für die Kirchengemeinden,
Tel. 06131/253-889, Postfach 1560, 55005 Mainz
datenschutz.kirchengemeinden@bistum-mainz.de

[4] Zweck der Datenerhebung, Rechtsgrundlage

a) Sie haben für Ihr Kind um die Spendung eines Sakraments gebeten. Zur Spende der Sakramente und der Vorbereitung hierauf ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Es handelt sich dabei insbesondere um Kontaktdaten der Beteiligten, Daten über die Religionszugehörigkeit, Daten über den Empfang von Sakramenten, Personenstandsdaten. Die für die o.g. Sakramentsspendungen, die Vorbereitung hierauf und der Nachberatung erforderlichen Daten können wir aus den Daten des kirchlichen Meldewesens und der Kirchenbücher erheben, zum anderen werden uns diese Daten von Ihnen zur Verfügung gestellt. Das kirchliche
Meldewesen beruht u.a. auf § 42 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie auf der Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO), die Pflicht zur Führung folgender Kirchenbücher beruht auf Can. 535 Codex Iuris Canonici und bischöflichem Recht: Taufbuch, Trauungsbuch, Totenbuch, Erstkommunikantenverzeichnis, Konversionsverzeichnis, Kirchenaustrittsverzeichnis, Rekonziliationsverzeichnis; ein Firmverzeichnis kann geführt werden.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind die Vorschriften aus §6 Abs. 1 lit. a) und c) KDG i.V.m. den Vorschriften des Codex Iuris Canonici, insbesondere zur Taufe (Can. 849 bis Can. 878 Codex Iuris Canonici), Firmung (Can. 879 bis Can. 896 Codex Iuris Canonici) und Erstkommunion (Can. 897 bis Can. 944 Codex Iuris Canonici) sowie die ggf. dazu erlassenen Partikularnormen. Alle für die Sakramentsspendung erforderlichen Daten werden also auf Ihre Anmeldung hin auf gesetzlicher Grundlage verarbeitet.

b) Weitergehende Daten dürfen nur mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden. Das gilt vor allem für die Veröffentlichung/Verbreitung von Namen, Vornamen und Wohnort sowie Fotografien Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Sakramentsspendung und der Vorbereitung hierauf. Die Veröffentlichung/Verbreitung solcher Daten hat den Zweck, die Kirchengemeinde, die Ortsgemeinde und im Falle einer Veröffentlichung auf der Homepage der Kirchengemeinde auch generell die Öffentlichkeit über den Umstand der Sakramentsspendung zu informieren. Die Weitergabe von Fotos/Filmen auf Datenträgern oder in Papierform an die Kinder und Jugendlichen selbst dient der Dokumentation und Erinnerung an die Sakramentsspendung. Solche Fotos/Filme werden dabei zur privaten Aufbewahrung und Nutzung weitergegeben, die Rechte anderer Abgebildeter sind zu beachten. Eine Veröffentlichung bezieht sich insbesondere auf übliche Publikationen der Kirchengemeinden, insbesondere deren Homepage, Pfarrbrief, Aushänge, Rundschreiben. Eine Weitergabe an Dritte kann darin bestehen, dass Namen und/oder Fotos an die örtliche Presse oder örtliche Bekanntmachungsblätter oder auch
Fotos an andere Kinder und Jugendliche zur Erinnerung im Rahmen der privaten Aufbewahrung abgegeben werden. Durch die Weitergabe verlassen die Daten den Verantwortungsbereich der Kirchengemeinde. Den Umfang der Veröffentlichung bestimmen die Betroffenen gemäß dem Einwilligungsformular selbst.

Rechtsgrundlage ist in diesem Falle also Ihre, nach § 6 Abs. 1 lit. b) und 8 KDG, schriftlich erteilte Einwilligung. Bei Minderjährigen erfolgt die Einwilligung durch die schriftliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten.

[5] Bezugsquelle der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vorbereitung der Taufe, Erstkommunion, Firmung im Pastoralraum Südliches Ried
erhoben und verarbeitet, die wir aufgrund Ihrer Bitte und Anmeldung zur Sakramentenspendung von Ihnen erhalten haben bzw. aus dem kirchlichen Meldewesen.

[6] Empfänger der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) können zur Erlangung von kirchlichen Zuschussmitteln aus der Bildungsarbeit an entsprechende katholische Körperschaften weitergeleitet werden. Ferner sind wir als Kirchengemeinden verpflichtet vollzogene Amtshandlungen in das kirchliche Meldewesen einzupflegen.

[7] Dauer der Speicherung und Löschung der Daten

Wir verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten solange dies zur Erfüllung unseres pastoralen Auftrages und Aufgabe erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese gelöscht bzw. zur Weiterverarbeitung gesperrt und befinden sich im Archiv der Kirchengemeinde, gemäß der Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung – KAO) besteht nach §4 eine Archivierpflicht und nach §7, Abs. 2 ist das Archivgut auf Dauer zu erhalten und in jeder Hinsicht sicher zu verwahren. (KAO veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt Mainz 2014 Nr. 1)

[8] Betroffenenrechte

Als betroffene Person stehen Ihnen unter den in den entsprechenden Paragrafen jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
 das Recht auf Auskunft nach § 17 KDG, das Recht auf Berichtigung nach § 18 KDG,
 das Recht auf Löschung nach § 19 KDG,
 das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach § 20 KDG,
 das Recht auf Datenübertragbarkeit nach § 22 KDG,
 das Widerspruchsrecht nach § 23 KDG,
 das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach §48 KDG

Sofern Sie eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (laut Ziffer 4 b) erteilt haben, können sie diese jederzeit nach § 8 Abs. 6 KDG widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird. Zum Widerruf nach § 23 KDG genügt Ihre Mitteilung an oben genannten Adresse. Sollten Sie im Hinblick auf die Datenverarbeitung Grund zur Beschwerde haben, können Sie sich gem. § 48 KDG an die Diözesandatenschutzbeauftragte, Domplatz 3, 60311 Frankfurt, Tel.:069 800 871 8800, E-Mail: info@kdsz-ffm.de, web: www.kath-datenschutzzentrum-ffm.de, oder jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.