Der Verwaltungsrat (VWR) hat die Aufgabe,
- das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten,
- die Kirchengemeinde und das Vermögen rechtlich zu vertreten,
- für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan zu beschließen,
- für jedes Haushaltsjahr eine Jahresrechnung fest zu stellen,
- einen Kirchenrechner zu bestellen und
- ein Vermögensverzeichnis aufzustellen und dieses fortzuführen.
(Auszug aus dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz)
Der Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde Sankt Elisabeth wird vom jeweils neu konstituierten Pfarrgemeinderat bestimmt und gewählt.
Gewählte Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge)
- Ahlke, Roland
- Beierle, Andreas
- Dansch, Christian
- Griebsch, Reinhard
- Schwalb, Mathias
- Teubner-Damster, Hans-Georg
Mitglied kraft Amtes und Vorsitzender des Gremiums
Stellvertretender Vorsitzender des Gremiums
Beratendes Mitglied kraft Amtes ohne Stimmrecht
- Straka, Sabine
(Vorsitzende Pfarrgemeinderat)