Ein Kirchen-Verwaltungsrat ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal unserer Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Kirchengemeinde.
Zu den Aufgaben des Gremiums zählen der jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal.
Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.