Schmuckband Kreuzgang

Pfarrgemeinderat (PGR)

Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das sich aus gewählten ehrenamtlichen Laien und den hauptamtlichen Mitarbeitern der Pfarrgeminde zusammensetzt. Es sorgt für das Leben und Wirken unserer Gemeinde.

Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret Apostolicam Actuositatem über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde.

Lediglich beratend wird der Pfarrgemeinderat bei allen Angelegenheiten tätig, die dem Pfarrer als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind. Beschließen kann er Maßnahmen, die den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt betreffen: zum Beispiel Caritas, Medien, Dritte-Welt-Projekte, Politik und Kirchenasyl. Nicht in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates fallen Fragen der Vermögensverwaltung. Für sie ist der Pfarrverwaltungsrat zuständig.

Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Ehrenamtliche Mitglieder

  • Anke Bernhard (stellv. Vorsitzende)
  • Thorsten Möller (Protokollant)
  • Harry Piller
  • Alexander Schulte-Sasse (Vorsitzender)
  • Bernhard Steffens (stellv. Vorsitzender KVR)
  • Katharina Stoisiek
  • Johannes Werner
  • NN (Jugendvertreter)

 

Hauptamtliche Mitglieder

  • Francis Parakkal CMI (Pfarrer)
  • Alexander Albert (Gemeindereferent)

 

Beratende Mitglieder

  • Petra Gerecht (Leiterin des Kindergartens)

 

Kontakt

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates im Bild (c) Pfarrei Zum Heiligen Kreuz