Tod und Bestattung

Die Bestattung ist zwar kein Sakrament, aber ein wichtiger Dienst der Kirche, daher hier einige Hinweise für die Praxis in unserer Gemeinde:

Im Falle des Todes kann ein Seelsorger gerufen werden, wenn das Gebet noch am Bett des/der Verstorbenen gewünscht wird (“Aussegnung”).
In jedem Falle soll aber umgehend ein Bestatter infomiert werden.

Um alle Formalitäten rund um die Bestattung kümmert sich das Bestattungsunternehmen. Es vereinbart bei uns in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer, dem Friedhofsamt und den Angehörigen einen Termin für die Trauerfeier/Bestattung. Der Seelsorger setzt sich dann mit den Hinterbliebenen in Verbindung, damit - in der Regel in einem persönlichen Gespräch - über die Situation und die Feier gesprochen werden kann.

Es gibt mehrere übliche Möglichkeiten der Verabschiedung:

  • die Trauerfeier mit dem Sarg in der Friedhofshalle mit anschließender Beerdigung,
  • die Trauerfeier mit dem Sarg in der Friedhofshalle und die anschließende Einäscherung bei späterer Urnenbeisetzung,
  • die Trauerfeier mit der Urne nach vorangegangener Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung.  Dies kann auch in einem Ruheforst oder Friedwald stattfinden.

Mit dem Seelsorger ist auch der Zeitpunkt der Messe für den Verstorbenen (“Requiem”) und späterer Messfeiern zu besprechen, falls dies gewünscht wird.

In jedem Falle sind die Wünsche des/der Verstorbenen zu respektieren, auch wenn eine Feier im kleinen Kreis oder sogar ohne Angehörige gewünscht wurde.

Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, können in der Regel nicht kirchlich bestattet werden.

In unserer Kirchengemeinde ist es üblich, Trauerfälle und Bestattungen über einen Aushang und eine Vermeldung im Gottesdienst bekanntzugeben.

Qualifzierte Angebote im Wetteraukreis für die Begleitung in der Trauer finden Sie hier.