Katholische Gemeinde St. Marien
Katholische Gemeinde St. Marien
Katholische Gemeinde St. Marien
Katholische Gemeinde St. Marien
Katholische Gemeinde St. Marien
In Offenbach am Main

Satzung des kirchlichen Fördervereins St. Marien, Offenbach am Main

§ 1 Aufgaben und Ziele des Fördervereins
Der kirchliche Förderverein St. Marien wirkt bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen und anderen beschlossenen Vorhaben der Kirchengemeinde St. Marien mit. Der Kirchliche Förderverein St. Marien hilft bei der Beschaffung von Finanzmitteln und berät die Organe der Kirchengemeinde.

§ 2 Mitgliedschaft im Förderverein
(1) Mitglied des Kirchlichen Fördervereins St. Marien kann jeder Pfarrangehörige sowie jede natürliche und juristische Person werden, die sich der Kirchengemeinde verbunden fühlt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

(2) Die Mitgliedschaft im Kirchlichen Förderverein St. Marien kann jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Fördervereins beendet werden. Die eingezahlten Spendenbeiträge werden nicht zurückerstattet.

§ 3 Spendenbeiträge
Der Beitrag zum Kirchlichen Förderverein St. Marien wird in der Form entrichtet, dass jedes Mitglied in einer von ihm selbst festgesetzten Höhe für die Bau-, Bauerneuerungs- und Anschaffungsvorhaben der Kirchengemeinde an diese über den Förderverein Spenden entrichtet.

Die Kirchengemeinde St. Marien erteilt hierfür entsprechend den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze den Mitgliedern und anderen Spendern Spendenquittungen.

Das Spendenkonto des Kirchlichen Fördervereins St. Marien bei der
Städtischen Sparkasse Offenbach (BLZ 505 500 20) hat die Nummer 21113.

Spenden werden grundsätzlich an die Kirchengemeinde St. Marien direkt entrichtet.

Soweit der Vorstand Spenden annimmt, handelt dieser immer als Vertreter und Treuhänder der Kirchengemeinde St. Marien, auf deren Spendenkonto die anvertrauten Gelder umgehend einzuzahlen sind.

§ 4 Organe des Fördervereins
Organe des Kirchlichen Fördervereins St. Marien sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 5 Mitgliederversammlung
Jedes Jahr findet mindestens einmal eine Mitgliederversammlung des Kirchlichen Fördervereins St. Marien statt. Hierzu werden alle Mitglieder spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

Bei Abstimmungen entscheidet grundsätzlich die einfache Mehrheit der anwesenden Mitlieder des Kirchlichen Fördervereins St. Marien. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Eine Mehrheit von ¾ der anwesenden und mindestens der Hälfte aller Mitglieder des Kirchlichen Fördervereins St. Marien ist bei Beschlüssen über Satzungsänderungen erforderlich.

Satzungsänderungen bedürfen immer der Zustimmung des Bischöflichen Ordinariates Mainz.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Kirchlichen Fördervereins St. Marien werden in einem Protokoll festgehalten und allen Mitgliedern innerhalb eines Monats nach Versammlungstermin zugestellt. Das Protokoll ist zuvor vom Vorstand gegenzuzeichnen.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:

Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes,
Entlastung des Vorstandes,
Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
Wahl von zwei Kassenprüfern,
Empfehlungen für die Arbeit des Vorstandes,
Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

§ 6 Vorstand des Fördervereins
Zum Vorstand des Kirchlichen Fördervereins St. Marien gehören drei von der Mitgliederversammlung gewählte Vereinsmitglieder. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Hinzu kommen der zuständige Pfarrer von St. Marien und je ein Mitglied des Pfarrgemeinderates und des Verwaltungsrates, die vom zuständigen Organ jeweils mit Stimmenmehrheit gewählt werde. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Ausscheidende Mitglieder werden vom zuständigen Gremium nachgewählt.

Die Mitglieder des Vorstandes wählen aus ihrem Kreis den Vorsitzenden, den Schriftführer und den Schatzmeister.

Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Pfarrers. Die Geschäftsführung des Fördervereins obliegt im Rahmen der vom Vorstand gefassten Beschlüsse dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Weitere Aufgaben des Vorstandes sind:

Vertretung der Interessen des Fördervereins in der Öffentlichkeit,
Vertretung der Interessen des Fördervereins gegenüber der Diözese Mainz,
Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben und anderen beschlossenen Maßnahmen; die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates bleibt hiervon unberührt,
Mitwirkung bei der Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und sonstiger Einnahmen gemäß § 3,
Abfassung des Rechenschaftsberichtes.

Die Mitarbeit im Vorstand des Kirchlichen Fördervereins St. Marien erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Vorstandssitzungen des Kirchlichen Fördervereins St. Marien sind auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes, jedoch mindestens vierteljährlich einzuberufen.

Offenbach am Main, den 2. Sept. 1992

gez. Blamm gez. Pelka gez. Heisig gez. Schalk
gez. Elsesser gez. Glenneberg gez. Sitzmann

Obige Satzung wurde vom Verwaltungsrat nach Rücksprache mit dem Pfarrgemeinderat am 2. Sept. 1992 beschlossen.

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