Der Portiunkula-Ablass geht auf den heiligen Franziskus selbst zurück.
Beim Gebet in seiner kleinen Kirche sei ein Lichtstrahl erschienen, auf dem Altar habe er Christus und zu dessen Rechten die Gottesmutter Maria und Engel gesehen.
Christus habe ihm aufgetragen, beim Papst um einen vollständigen Ablass für diejenigen zu bitten, die in die Kapelle als reuige Sünder kämen. Der damalige Papst Honorius III. gab der Bitte des Heiligen statt, allerdings verknüpfte er den Ablass mit einem engen Zeitfenster: nur am 2. August sollte dieser Ablass zu erhalten sein, unter der Bedingung, dass der Sünder ehrliche Reue zeige, gebeichtet habe, das Vaterunser und das Credo spreche, ein Gebet in der Intention des Papstes sage sowie einer Heiligen Messe beiwohne.
Der Portiunkula-Ablass kann am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag in
Pfarrkirchen und in allen Filialkirchen gewonnen werden. Voraussetzungen hierfür sind der
Besuch einer dieser Kirchen, Sprechen des Glaubensbekenntnisses, Beten des Vater
Unser und sowie die üblichen Bedingungen, und zwar: Beichte mit entschlossener Abkehr
von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes (z. B.
Vaterunser und „Gegrüßet seist du, Maria“ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl).