Der Portiunkula-Ablass geht auf den heiligen Franziskus von Assisi zurück. Der Überlieferung nach erschien ihm während des Gebets in der Portiunkula-Kapelle Christus zusammen mit der Gottesmutter Maria und den Engeln. Auf Bitte des heiligen Franziskus gewährte Papst Honorius III. einen vollkommenen Ablass für alle, die diese Kirche reumütig besuchen. Später wurde dieses Privileg auf alle Pfarr- und Filialkirchen ausgeweitet.
Der Portiunkula-Ablass kann am 2. August (oder nach den geltenden Bestimmungen auch am darauffolgenden Sonntag) in jeder Pfarr- und Filialkirche gewonnen werden.
Voraussetzungen sind: der Besuch einer Kirche, das Beten des Glaubensbekenntnisses und des Vaterunsers sowie die üblichen Bedingungen für einen vollkommenen Ablass: sakramentale Beichte, Empfang der heiligen Kommunion, Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters und die entschlossene Abkehr von jeder Sünde.