Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Dem Verwaltungsrat gehören vier gewählte Mitglieder an, der Vorsitzende ist der Pfarrer. Der Verwaltungsrat sorgt sich um die personellen, räumlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen der Kirchengemeinde. Der Verwaltungsrat ist insbesondere zuständig für alle finanziellen Angelegenheiten, Bau- und Renovierungsaufgaben und für alle rechtlichen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, wie z.B.:
- Erstellen von Haushaltsplänen und Jahresrechnung
- Beschlussfassung über Dienst- und Arbeitsverträge
- Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein Ehrenamt. Es wird unentgeltlich ausgeübt. Die Mitglieder sind zur Amtsverschwiegenheit in allen Personal-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten verpflichtet.
Der Pfarrer ist auf Grund seines Amtes Mitglied und Vorsitzender.