Aus Mainz

Gottesdienste bis 19. April untersagt

Achtung (c) www.pixabay.com
Achtung
Datum:
Mi. 8. Apr. 2020
Von:
Seelsorgeteam

Die Feier von Gottesdiensten an allen Gottesdienstorten bis zum 19. April wurde durch das Bistum Mainz untersagt.
 
Seit Freitagnachmittag (13.03.2020) wurden auf Weisung des Mainzer Generalvikars Weihbischof Udo Bentz alle öffentlichen Gottesdienste und Veranstaltungen in kirchlichen Räumen bis einschließlich 19. April untersagt.

 

Das betrifft neben den Werktagsgottesdienen in Michelstadt und Bad König, dem Rosenkranzgebet, alle Kreuzwegandachten in der Fastenzeit und die Stille Anbetung Donnerstagabends auch alle Vorabend- und Sonntagsgottesdienst in allen Kirchorten (Bad König, Kirch-Brombach, Michelstadt, Vielbrunn und Würzberg) in der Pfarrgruppe am Odenwälder Einhardsweg.

 

Der Weihbischof bittet alle Priester des Bistums, die Eucharistie in diesem Zeitraum allein und stellvertretend für die Gemeinde zu feiern. Bischof Peter Kohlgraf wendet sich mit einem Brief an die Gläubigen, in dem es heißt: „Diese Entscheidung ist mir und allen Verantwortlichen nicht leichtgefallen. Wir haben sie nach gründlicher Überlegung und Abwägung und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden getroffen.
Als Christinnen und Christen haben wir Verantwortung für unsere Mitmenschen und für unsere Gesellschaft. Wir müssen alles tun, um eine weitere und schnelle Verbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 zu verhindern. Der Verzicht auf Gottesdienste und Veranstaltungen des gemeindlichen Lebens ist damit auch ein Dienst, den wir insbesondere denen erwiesen, die durch eine Infektion besonders gefährdet wären.“ Von Haus- und Krankenkommunion sowie Krankensalbung empfiehlt das Bistum grundsätzlich davon Abstand zu nehmen. Nach kluger Abwägen aller Beteiligten legt das Bistum die Entscheidung in besondere eigenverantwortliche Entscheidung der Seelsorgerinnen und Seelsorger.
Ebenfalls sind sämtliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Gruppen, Gremien und Kreisen auf der Ebene der Pfarreien bis zum 27. März abzusagen. Das bezieht sich auch auf private und nicht kirchliche Veranstaltungen in den kirchlichen Räumlichkeiten.

Auf der Homepage www.bistum-mainz.dewerden kontinuierlich neue Informationen und veränderte Sachstände veröffentlicht.

Die Pfarrbüros in Michelstadt und Bad König sind zu den bekannten Öffnungszeiten – nur – telefonisch oder per Mail erreichbar erreichbar.


Mit Datum 16.03.2020 wurden durch die Stadt Michelstadt wegen der Ausbreitung des Coronavirus die Trauerhallen der Stadt Michelstadt bis auf weiteres für Trauerfeiern gesperrt. Die Beisetzungen finden statt. Aufgrund der aktuellen Empfehlungen ist die Personenzahl auf maximal 10 Personen beschränkt.

Auszug Odenwaldkreis 24.03.2020

Bestattungen nur noch mit zehn Trauergästen

Zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus dürfen bei Trauerfeiern und Bestattungen künftig nur noch maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und / oder Freundeskreis zusammenkommen – zuzüglich Bestatter, Pfarrer beziehungsweise Trauerredner und Sargträger. Diese heute von Landrat Frank Matiaske erlassene Verfügung gilt bis zum 19. April.


Wir bitten um ihr Verständnis zum Schutz aller und verbleiben mit Gottes Segen


Ihr Seelsorgeteam

der Pfarrgruppe Am Odenwälder Einhardsweg.

 

Bleiben Sie gesund!