auf der Klausurtagung 21. / 22. Januar 2023.
Der Pfarrgemeinderat ist als Gremium der Laien nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil entstanden. Die Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder für die Sendung der Kirche ist Leitidee des Gremiums. Die Räte sollen das Leben in den Gemeinden mitgestalten und Sorge für die Gemeindemitglieder tragen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in pastoralen Fragen. Über die Aufgaben des Gremiums heißt es in den Statuten des Bistums Mainz: „Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.“
Wir haben in unserer Pfarrgruppe einen Gesamtpfarrgemeinderat, dem folgende Mitglieder angehören: