Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Pfarrei. Er vertritt die Pfarrei und das Vermögen. Vermögen in diesem Sinne sind auch die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellten kirchlichen Stiftungen. Der Verwaltungsrat wird spätestens 10 Wochen nach der Pfarreiratswahl in geheimer Wahl durch den Pfarreirat gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder entspricht der Amtszeit des Pfarrgemeinderates.
Datum:
Fr. 12. Juni 2026
Von:
Veronica Pieper
