Häufige Fragen und die Antworten zur Stiftung Weltkirche
Die Stiftung Weltkirche möchte ihren Beitrag zu mehr Frieden und Gerechtigkeit in der Welt leisten. Sie fördert und unterstützt ideell und materiell die kirchliche Missions-, Entwicklungs- und Friedensarbeit, die vom Gebiet des Bistums Mainz aus geleistet wird. Sie möchte den Menschen eine Starthilfe für ein würdevolles und eigenständiges Leben geben, die Opfer von Kriegen und Naturkatstrophen unterstützen, Sicherheit für Kinder und Jugendliche herstellen.
Die Stiftung Weltkirche arbeitet rein fördernd. Sie unterhält keine eigenen Projekte, sondern bezuschusst aus ihren Mitteln Maßnahmen, die mit ihrer Satzung im Einklang stehen. Ein weiterer wichtiger Teil ihrer Arbeit ist die Unterstützung und Verwaltung von Treuhandstiftungen unter ihrem Dach.
Die Stiftung Weltkirche handelt bei der Vergabe ihrer Mittel gemäß der vom Kuratorium festgelegten Vergabeordnung. Sie fördert ausschließlich Projekte und Maßnahmen von Institutionen, die über eine ordentliche Geschäftsführung verfügen. Wichtig ist die Sicherung der Gesamtfinanzierung der Vorhaben und die Aussicht auf Durchführbarkeit und Erfolg.
Die Initiatoren der Stiftung bzw. ihre Vertreter schließen mit der Dachstiftung einen Stiftungsvertrag. In diesem Vertrag wird das Gründungskapital der Unterstiftung und ihr Stiftungszweck festgehalten. Die Vertreter von Dach- und Unterstiftung werden benannt und ihre Rechte und Pflichten festgehalten. Nach Abschluss des Vertrages und Überweisung des Gründungskapitals der Unterstiftung ist die Gründung abgeschlossen.
Eine Unterstiftung kann von einer Einzelperson, einem Verein, einer Pfarrgemeinde oder einem Verband gegründet werden.