Ihr gründet eine neue Ortsgruppe eures Jugendverbands?
Dann sichert euch unsere Förderung in Höhe von 444€ für eure erste öffentlichkeitswirksame Aktion!*
Dies kann z.B. ein Kinder-Wochenende, ein Gottesdienst bzw. jede erste Aktion sein, die ihr als neugegründete Ortsgruppe veranstaltet.
Wer kann die Sonderförderung erhalten?
Wichtig ist, dass eure Ortsgruppe und euer Dachverband aus Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 27 Jahren besteht und ihr aus dem Bistum Mainz kommt.
Was ist zu beachten?
Die Bezuschussung erfolgt nach inhaltlicher Prüfung, maßgeblich ist das Einreichungsdatum bei der Stiftung JugendRaum. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Verwendung als Geldspende für Dritte oder Drittorganisationen ist ausgeschlossen. Die Förderung wird pro Neugründung einmal ausgeschüttet. Es gelten die Förderbedingungen der Stiftung JugendRaum.
Wie können wir einen Antrag stellen?
Füllt das untenstehende Formular vollständig aus. Sobald euer Antrag eingegangen ist, werden wir diesen zeitnah prüfen und euch per Mail über das weitere Vorgehen informieren.
Wendet euch bei Fragen gerne an uns: stiftung-jugendraum@bistum-mainz.de
*Die Förderung wird vorbehaltlich der vorhandenen Mittel ausgezahlt!
