Der Jugendrat schafft Austausch– und Vernetzungsmöglichkeiten und vertritt die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erwachsenen im Pastoralraum.
Er setzt sich zusammen aus allen gewählten PGR-Jugendvertreter*innen eines Pastoralraums. Diese können weitere Personen aus der Jugendarbeit (BDKJ-Vorstand im Dekanat/Region, Verbände, Ministrant*innen, Vertreter*innen der muttersprachlichen Gemeinden, …) hinzu wählen. Eine hauptamtliche Person aus der Pfarrei vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den Gremien, insbesondere, wenn in einem Pastoralraum keine/sehr wenige Jugendvertreter*innen zur Verfügung stehen. Diese Person spricht die jugendrelevanten Themen mit allen Jugend-Gruppierungen im Pastoralraum ab und unterstützt die Jugendlichen, ihre Meinungen, Themen und Wünsche in die Pastoralraumkonferenz einzubringen.