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Wer etwas Gutes anbieten möchte, braucht Geld. Es gibt viele Zuschussmöglichkeiten, die euch in der Jugendarbeit unterstützen. 

Es gibt die Möglichkeit von Zuschüssen durch den Diözesanjugendplan und vom Land Hessen. Hier findet ihr nähere Infos dazu, so wie die dafür nötigen Antragsformulare. 

 

 

 

Zuschussmöglichkeiten von Kreisen, Städten und Stiftungen

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Hier findet ihr die wichtigsten Formulare der Stadt Offenbach um Zuschüsse zu beantragen. Da es für die verschidenen Gründe eines Zuschussantrags unterschiedliche Formulare und unterschiedliche Fristen gibt, haben wir euch eine Übersicht zusammengestellt.

 

Zweck

Frist

Formular

Anmeldung von Fahrten und Freizeiten

14 Tage vor Beginn der Fahrt

Formular 1

Antrag auf Zuschuss zum Beitrag

Möglichst mit Anmeldung der Fahrt

Formular 1a

Anmeldung einer Schulung

14 Tage vor Beginn der Schulung

Formular 1.3

Jahresmittel (steht zur Zeit nicht zur Verfügung)

10. Januar des aktuellen Jahres

Formular 2

Raumanmietungen beim Schul- bzw. Sportamt

 

Formular 3

 

Bitte haltet euch an die Fristen!
Die Abrechnungen von Fahrten und Schulungen müssen bis spätenstens vier Wochen nach Ende der Veranstaltung vorliegen.

Alle Gemeinden aus dem Kreis Offenbach und haben die Möglichkeit, hier um finanzielle Unterstützung zu bitten. Bitte achtet darauf, dass wiederum auch nur TeilnehmerInnen aus dem Kreis Offenbach bezuschusst werden.
Kreis Offenbach

Vorübergehende Anpassungen der Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und Jugendgemeinschaften aufgrund der Corona-Pandemie. In wie weit diese für 2023 gelten, ist noch nicht klar. 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 vorübergehende Anpassungen der Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und Jugendgemeinschaften beschlossen:

    • Öffnung der Förderung für Fahrten und Lager im Jahr 2021 auch für Angebote mit Ferienspielcharakter (ohne Übernachtung). Die Konzepte und Tagespläne sind mit Antrag einzureichen.
      Die Infektionsschutzmaßnahmen gemäß der Hessischen Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) sowie die Auslegungen des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.
      Die Vernetzung mit kommunalen Trägern der Jugendarbeit begrüßen wir, um gemeinsam Konzepte und Platzbedarfe nutzen zu können.
    • Übernahme von anfallenden Stornokosten von bereits geplanten Zeltlagern (Bestätigung muss vorgelegt werden) in Höhe von maximal 20 % (analog zur Förderung der sachlichen Kosten der Jugendgruppenarbeit).

Die sonstigen Regelungen der Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und Jugendgemeinschaften bleiben bestehen, insbesondere die Fördersätze pro Teilnehmerin und Teilnehmer und Betreuerin und Betreuer, die Einreichungsfrist des Antrags sowie die Pflicht zur Einsicht in das Führungszeugnis von betreuenden Personen

Zuschüsse der Stadt Hanau

Für alle Teilnehmenden einer Veranstaltung in der Stadt Hanau und aus der Stadt Hanau. Die näheren Richtlininen entnehmt ihr bitte dem anhängenden Flyer und nutzt die anhängenden Formularsätze. 

Breuberg-Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit im christlichen Sinne

Die Breuberg-Stiftung gewährt Zuschüsse an Jugendgruppen und –verbände mit christlicher Zielsetzung
für Jugendpflege- bzw. Jugendbildungsmaßnahmen mit mindestens 1 auswärtigen Übernachtung
Voraussetzung ist die zweckgebundene Verwendung des Zuschusses. Katechetische und schulische
Maßnahmen können wir leider nicht bezuschussen. (z.B. Firmwochenenden und - freizeiten)


1.) Antragsberechtigte
a) Kath. Kirche sowie deren angeschlossene Gruppierungen, Einrichtungen und Gemeinschaften.
b) Evangelische Kirche in der EKD sowie deren angeschlossene Gruppierungen, Einrichtungen und
Gemeinschaften.
2.) Antragstellung:
a) Anträge sind mit dem Formular „Antrag auf Zuschüsse für geplante Jugendbildungs/-pflegemaßnahmen“
zu stellen. Die Anträge müssen bis 31. Dez. für das darauf folgende Kalenderjahr (01.01. - 31.12.)
bei der Breuberg-Stiftung, Herrn Benno Zimmermann, Wiesenweg 8, 63820 Elsenfeld eingegangen sein.


Die Höhe des Zuschusses wird jährlich festgelegt. Sie richtet sich nach den vorhandenen Mitteln und dem
Antragsvolumen.