Es gibt die Möglichkeit von Zuschüssen durch den Diözesanjugendplan und vom Land Hessen. Hier findet ihr nähere Infos dazu, so wie die dafür nötigen Antragsformulare.
Es gibt die Möglichkeit von Zuschüssen durch den Diözesanjugendplan und vom Land Hessen. Hier findet ihr nähere Infos dazu, so wie die dafür nötigen Antragsformulare.
Hier findet ihr die wichtigsten Formulare der Stadt Offenbach um Zuschüsse zu beantragen. Da es für die verschidenen Gründe eines Zuschussantrags unterschiedliche Formulare und unterschiedliche Fristen gibt, haben wir euch eine Übersicht zusammengestellt.
Zweck |
Frist |
Formular |
Anmeldung von Fahrten und Freizeiten |
14 Tage vor Beginn der Fahrt |
Formular 1 |
Antrag auf Zuschuss zum Beitrag |
Möglichst mit Anmeldung der Fahrt |
Formular 1a |
Anmeldung einer Schulung |
14 Tage vor Beginn der Schulung |
Formular 1.3 |
Jahresmittel (steht zur Zeit nicht zur Verfügung) |
10. Januar des aktuellen Jahres |
Formular 2 |
Raumanmietungen beim Schul- bzw. Sportamt |
|
Formular 3 |
Bitte haltet euch an die Fristen!
Die Abrechnungen von Fahrten und Schulungen müssen bis spätenstens vier Wochen nach Ende der Veranstaltung vorliegen.
Alle Gemeinden aus dem Kreis Offenbach und haben die Möglichkeit, hier um finanzielle Unterstützung zu bitten. Bitte achtet darauf, dass wiederum auch nur TeilnehmerInnen aus dem Kreis Offenbach bezuschusst werden.
Kreis Offenbach
Vorübergehende Anpassungen der Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und Jugendgemeinschaften aufgrund der Corona-Pandemie. In wie weit diese für 2023 gelten, ist noch nicht klar.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 vorübergehende Anpassungen der Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und Jugendgemeinschaften beschlossen:
Die sonstigen Regelungen der Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und Jugendgemeinschaften bleiben bestehen, insbesondere die Fördersätze pro Teilnehmerin und Teilnehmer und Betreuerin und Betreuer, die Einreichungsfrist des Antrags sowie die Pflicht zur Einsicht in das Führungszeugnis von betreuenden Personen
Für alle Teilnehmenden einer Veranstaltung in der Stadt Hanau und aus der Stadt Hanau. Die näheren Richtlininen entnehmt ihr bitte dem anhängenden Flyer und nutzt die anhängenden Formularsätze.
Am Besten fragt ihr vor der Maßnahme einmal direkt bei den Verantwortlichen über den Zeitpunkt der Auszahlung nach.
https://www.seligenstadt.de/buergerservice/familie-kinder/kinder-und-jugendbuero/
Breuberg-Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit im christlichen Sinne
Die Breuberg-Stiftung gewährt Zuschüsse an Jugendgruppen und –verbände mit christlicher Zielsetzung
für Jugendpflege- bzw. Jugendbildungsmaßnahmen mit mindestens 1 auswärtigen Übernachtung
Voraussetzung ist die zweckgebundene Verwendung des Zuschusses. Katechetische und schulische
Maßnahmen können wir leider nicht bezuschussen. (z.B. Firmwochenenden und - freizeiten)
1.) Antragsberechtigte
a) Kath. Kirche sowie deren angeschlossene Gruppierungen, Einrichtungen und Gemeinschaften.
b) Evangelische Kirche in der EKD sowie deren angeschlossene Gruppierungen, Einrichtungen und
Gemeinschaften.
2.) Antragstellung:
a) Anträge sind mit dem Formular „Antrag auf Zuschüsse für geplante Jugendbildungs/-pflegemaßnahmen“
zu stellen. Die Anträge müssen bis 31. Dez. für das darauf folgende Kalenderjahr (01.01. - 31.12.)
bei der Breuberg-Stiftung, Herrn Benno Zimmermann, Wiesenweg 8, 63820 Elsenfeld eingegangen sein.
Die Höhe des Zuschusses wird jährlich festgelegt. Sie richtet sich nach den vorhandenen Mitteln und dem
Antragsvolumen.