Land Hessen
Es gibt zwei Fördermöglichkeiten:
- Schulungsmaßnahmen für ehrenamtliche Gruppenleiter/innen (ab 16 Jahre) nach dem Hessenjugendplan
- Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (ab 12 Jahre bis max. 27 Jahre) nach dem Jugendbildungsförderungsgesetz
Der Veranstalter muss ein anerkannter Träger sein (z.B. BDKJ, DPSG, KJG, KLJB ....). Für Veranstaltungen mit bis zu 40 TeilnehmerInnen werden derzeit 70 % der entstandenen Kosten, maximal aber 13,- € je Tag und Teilnehmer/in gefördert. Bei eintägigen Maßnahmen ist ein Programmm von mindestens 6 Zeitstunden erforderlich. Bei mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als je ein voller Tag gerechnet. Der Antrag muß spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim Bischöflichen Jugendamt in Mainz gestellt werden.