Den eigenen Erholungsurlaub für die Mitarbeit beim Zeltlager verwenden? Das muss nicht sein. Für ehrenamtliches Engagement gibt es Sonderurlaub. Das gilt für die Mitarbeit bei Veranstaltungen und Freizeiten sowie für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Sonderurlaubsregelungen in Hessen
- Antragsberechtigt sind Beschäftigte ab dem 16. Lebensjahr
- Innerhalb eines Jahres können 12 Arbeitstage oder 24 halbe Arbeitstage genommen werden
- der BDKJ-Diözesanverband und der Hessische Jugendring befürworten den Antrag
- Mit dem Befürwortungsschreiben des HJR können private Arbeitgeber beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden die Erstattung des Arbeitsentgeltes beantragen.
- Neu: Für den Antrag auf Rückerstattung der Lohnkosten brauchen die Arbeitgeber eine Bestätigung des Veranstalters der Maßnahme, aus der hervorgeht, dass der Arbeitgeber tatsächlich an der Maßnahme teilgenommen hat. Für diesen Zweck hat das Bischöfliche Jugendamt eine Teilnahmebescheinigung erstellt, die dem Antragssteller automatisch zugeht.
- Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie für Soldaten findet das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" keine Anwendung
Antragsverfahren
- Das Formular vollständig ausfüllen.
- Der Diözesanvorstand prüft den Antrag und stellt dann direkt beim Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung. Außerdem erfolgt eine Weiterleitung der Daten an den Hessischen Jugendring
Wichtig:
Unser Antragsformular (bitte hier klicken) ist nur für Ehrenamtliche aus der katholischen Jugendarbeit im Landkreis Bergstraße. Solltet ihr innerhalb von einer Woche nichts von uns hören, meldet euch bitte bei uns! Wir schauen dann, was wir für euch tun können.