Es gibt zwei Fördermöglichkeiten:
Der Veranstalter muss ein anerkannter Träger sein (z.B. BDKJ, DPSG, KJG, KLJB ....). Für Veranstaltungen mit bis zu 40 TeilnehmerInnen werden derzeit 70 % der entstandenen Kosten, maximal aber 13,- € je Tag und Teilnehmer/in gefördert. Bei eintägigen Maßnahmen ist ein Programmm von mindestens 6 Zeitstunden erforderlich. Bei mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als je ein voller Tag gerechnet. Der Antrag muß spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim Bischöflichen Jugendamt in Mainz gestellt werden.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag: 9:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 9:00-13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung