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Die Stiftung St. Alban

Investition in eine sichere Zukunft

Die im Jahre 2005 errichtete gemeinnützige Stiftung St. Alban will dem

Erhalt der Pfarrkirche und der Kapelle  Maria Oberndorf dienen und die pastoralen Anliegen der Pfarrgemeinde ideell und finanziell unterstützen.

Die Stiftung wurde mit einem Anfangskapital von 250.000 € ausgestattet.

 

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbständige Vermögensmasse. Sie hat keine Mitglieder wie ein Verein, wird aber wie dieser durch ihre Gremien geleitet, in unserem Fall durch Stiftungsvorstand und Stiftungsrat. Ihre Ziele, Einzelheiten ihrer Verwaltung und die Aufgaben ihrer Gremien regelt eine Satzung.

Der Stiftungsvorstand, der das Stiftungsvermögen verwaltet, besteht aus den Mitgliedern des Verwaltungsrats.

Der Stiftungsrat, der in grundsätzlichen Fragen zu entscheiden hat und zudem Kontrollfunktionen ausübt, besteht aus den Mitgliedern des Pfarrgemeinderats, der weitere Stiftungsrats-Mitglieder benennen kann. Damit hat der Pfarrgemeinderat als Vertretungsorgan ein wichtiges Mitspracherecht in der Stiftung erhalten – als Zeichen dafür, dass sie breit in der Gemeinde verankert sein soll.

Ansprechpartner sind die Mitglieder von Pfarrgemeinderat und VerwaltungsratEmail: kvr-bo@kath-bona.de.

Wozu eine Stiftung?

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die finanziellen Mittel, die der Pfarrgemeinde aus dem Kirchensteueraufkommen zur Verfügung gestellt werden können, auf lange Sicht nicht ausreichen werden.  Wir müssen Vorsorge treffen. Das ist ein Akt der Solidarität mit den nachfolgenden Generationen, die die Lasten sonst nicht mehr werden schultern können.

Wichtig für Stifter und Spender

Das Stiftungskapital kann nicht angetastet werden, es soll die Zeit überdauern!

Nur mit den Erträgen des Kapitals kann gewirtschaftet werden. Ihre Zustiftung in das Kapital bleibt erhalten und wird auch dann noch wirksam sein, wenn Sie selbst nicht mehr sind.

Zustiftungen in das Grundkapital sind in voller Höhe (bis zu einer Mill. Euro) steuerlich abzugsfähig.

Die Höchstgrenze für den Abzug von Spenden (also für Zuwendungen an die Stiftung, die nicht in das Grundkapital fließen sollen) liegt bei 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Geben Sie unserer Pfarrei St. Alban mit Ihrer Spende und Zustiftung eine gute und sichere Zukunft.

für Spenden bitte den  Verwendungszweck eintragen z.B.  "Orgel"

Konto: Pfarrstiftung St. Alban  

Bank:   Pax-Bank Mainz e. G.
IBAN    DE75 3706 0193 4008 4150 35
BIC       GENODED1PAX