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Kirchengemeinde St. Laurentius Ebersheim

Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat Ebersheim

Die Aufgaben des PGR

  1. Er ist Ansprechpartner und Anwalt der Gemeindemitglieder, sowie deren Anliegen.
  2. Er setzt konkrete Ziele und Schwerpunkte für das Gemeindeleben vor Ort, insbesondere im Blick auf die missionarische Dimension pastoralen Handelns.
  3. Er wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates.
  4. Er erstellt Richtlinien, die bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans vom Verwaltungsrat zu berücksichtigen sind.
  5. Er berät über die liturgischen, katechetischen und caritativen Aufgaben der Pfarrgemeinde und fördert in diesem Bereich die Kooperation in der Pfarrgruppe.
  6. Er kann alle Gemeindemitglieder zu einer Gemeindeversammlung einladen.
  7. Er sorgt sich um die katholischen Kindertagesstätten.
  8. Er sucht und fördert die ökumenische Zusammenarbeit.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Pfarrgemeinderat Beauftragte, Sachausschüsse oder Projektgruppen berufen, deren Mitglieder dem Pfarrgemeinderat nicht angehören müssen. Die Ausschüsse berichten in den Sitzungen des Pfarrgemeinderates über ihre Arbeit. Die Entscheidungskompetenz verbleibt beim Pfarrgemeinderat.

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von der Gemeinde in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind Gemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, ordnungsgemäß vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Jugendvertreter:innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Amtszeit des PGR beträgt in der Regel vier Jahre.

Nächste Sitzung des PGRs

Mi, 29. August 2024 um 20 Uhr im Pfarrzentrum Ebersheim

Die PGR-Sitzungen sind öffentlich, sofern nicht anders gekennzeichnet. 

Bitte melden Sie sich beim Vorstand an, wenn Sie kommen möchten. Vielen Dank!

 

Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Spendenmöglichkeiten

Es gibt in unserer Pfarrgruppe viele Möglichkeiten mit Geld- und Sachspenden zu helfen. Wir haben hier die Konten, auf die Sie spenden können. Bei Sachspenden, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Pfarramt.

Spendenquittungen werden bei überwiesenen Beträgen über 200 Euro ausgestellt und sofern die Adresse mit im Verwendungszweck angegeben ist. Bei Beträgen unter 200 Euro reicht dem Finanzamt eine Kopie des Kontoauszuges.

Spendenkonto der Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius

Bank: Pax-Bank eG

IBAN: DE60 3706 0193 4001 3700 01
BIC: GENODED1PAX

Caritaskonto von St. Laurentius

Bitte Spenden für die Gemeinde-Caritas an das oben genannte Konto der Kirchengemeinde mit dem Verwendungszweck "Caritas"

Stiftung St. Laurentius Ebersheim

Bank: Pax-Bank eG

IBAN: DE85 3706 0193 4087 0700 21
BIC: GENODED1PAX

Yvonne Fritzen

Vorsitzende des PGRs

Rita Knußmann

stellv. Vorsitzende des PGRs

Gerd Brinkhus

Clemens Emrich

Jugendvertreter

Rainer Emrich

Franz Hein

Stefanie Lemke

Maria Pyka

Ingrid Resch

Lars Zimmermann

Jugendvertreter

Die Aufgaben des KVR

Der Verwaltungsrat ist formal ein Ausschuss des Pfarrgemeinderates und wird von diesem zu Beginn der Amtszeit gewählt. Seine Aufgabe ist es gemäß §1 KVVG (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz) das Vermögen einer Gemeinde zu verwalten und diese im Rechtsverkehr zu vertreten.

In den KVR werden daher i. d. R. Gemeindemitglieder mit Fachkenntnissen aus unterschiedlichen Bereichen, z. B. Finanzen, Handwerk, Architektur, Jura, Verwaltung, Steuern, Technik u. ä., gewählt. Im Kirchenverwaltungsrat werden u. a. die Finanz- und Personalfragen der Gemeinde besprochen und entschieden.

Die Trägerverantwortung für die Kindertagesstätte(n) obliegt ebenfalls dem KVR. Die Amtszeit des Verwaltungsrates verläuft analog zu der Amtszeit des Pfarrgemeinderates, also vier Jahre. Erster Vorsitzender ist der Pfarrer der Gemeinde. Der oder die zweite Vorsitzende wird aus den direkt gewählten Mitgliedern bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Katholiken der Pfarrei und ist immer eine ungerade Anzahl. In Ebersheim sind es aktuell sieben, in Hechtsheim neun Mitglieder. Die bzw. der PGR-Vorsitzende ist qua Amt beratendes Mitglied des KVR. Der oder die stellvertretende Vorsitzende des KVR ist Mitglied im PGR. So soll eine gute Vernetzung der beiden Gremien gewährleistet werden.

Nächste Sitzung des KVRs

Die Sitzungen des KVR sind nicht öffentlich. Eingaben und Anträge können vorab über das Pfarramt gestellt werden.

Pfarrer Tobias Geeb Vorsitz

Dr. Joachim Hackenbruch

stellv. Vorsitz

Christine Brandt

Rainer Emrich

Heinrich Griep

Karl-Heinz Oswald

Hans Lemke