Schmuckband Kreuzgang

Pfarreiratswahlen

Kandidatinnen und Kandiaten gesucht

Pfarreiratswahlen (c) Bistum Mainz
Pfarreiratswahlen
Datum:
So. 2. Feb. 2025
Von:
Sylvia Patzak

WIR SUCHEN KANDITAT*INNEN für die PFARREIRATSWAHL!

St. Bonifatius/St. Josef – ohne Stimme im Pfarreirat!?

Dringend gesucht: 1-2 Kanditat*innen für die Wahl

Meldungen bis zum 15.2.2025 nötig!

 

 

Zum 1. Januar 2025 werden die bisherigen Pfarreien St. Andreas Altenstadt, St. Bonifatius Büdingen mit Düdelsheim, St. Petrus Gedern mit Hirzenhain, Herz Jesu Schotten, Maria Königin des Friedens Wenings, Liebfrauen Nidda mit St. Stephanus Ober-Schmitten, St. Anna Ranstadt St. Judas Thaddäus Stockheim mit Ortenberg, Heilig Kreuz-Christkönig Wölfersheim/Echzell zu einer neuen Pfarrei mit dem Namen und Patrozinium St. Christophorus vor dem Vogelsberg zusammengefasst.

Pfarrkirche der neuen Pfarrei wird Liebfrauen Nidda sein.

Pfarrer Stein aus Altenstadt wird als Pfarrer die Leitung der neuen Pfarrei innehaben (Pfarreileitung).

Der Sitz der Verwaltung wird Büdingen sein. Von hier aus wird ein von Mainz benannter Verwalter die Angelegenheiten der neuen Pfarrei neben Pfarrer Stein verantworten. Die Verwaltungsleitung hat z.Zt. Herr Thomas Clemente-Alcon inne. Von der Pastoralraumkonferenz (PRK) wurden bis zur Einsetzung eines neuen Verwaltungsrates durch den erstmals zu wählenden Pfarreirat Übergangs- Verwalter nach § 22 Abs. 1 KVVG gewählt: Klaus Dräger (Büdingen) / Margit Wallisch (Schotten) / Sonja Klein (Ortenberg) / Eckhard Fischer (Nidda) / Karl Heinrich Stein (Altenstadt)

Mit dem neuen Kalenderjahr endet die Amtszeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte.

An ihre Stelle tritt ein neues Gremium: Der Pfarreirat.

Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium auf der Ebene der neu gegründeten Pfarreien im Bistum Mainz. Er führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. Er ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei. Er berät und beschließt die pastorale Arbeit der Pfarrei (zusammen mit der Pfarreileitung und dem Pastoralteam). Der Pfarreirat kann Gemeindeausschüsse und Fachausschüsse bilden.

Dem Pfarreirat gehören mit beschließender Stimme an:

Geborene Mitglieder: a) der Pfarrer, b) der Pfarreikoordinator, c) aus dem Kreis der in der Pfarreiseelsorge tätigen weiteren Priester, der Diakone, der Pastoralreferenten, der Gemeindereferenten bis zu vier von diesen zu bestimmende Personen und d) ein Mitglied jedes vom Bischof beauftragten   Gemeindeteams in der Pfarrei.

Gewählte Mitglieder: a) die von den Pfarreimitgliedern der neuen St. Christophorus vor dem Vogelsberg in der Pfarreiratswahl bis zum 23. März 2025 zu wählenden Vertreter und b) die von der Jugendversammlung zu wählenden Personen als Jugendvertretung

Hinzugewählte Mitglieder: Der Pfarreirat kann weitere Ehrenamtliche hinzuwählen. Die Zahl der Hinzugewählten beträgt maximal ein Drittel der direkt gewählten Mitglieder.

Vertreter der Kirchorte im Pfarreirat mit eingeschränktem Stimmrecht:         z. B. Vertreter von Kita-Leitungen, Caritas, Kfd und weitere Kirchorten (kein Stimmrecht bei der Wahl des Verwaltungsrates)

Mitglieder des Pfarreirates mit beratender Stimme sind: Verwaltungsleiter, stellvertretender Vorsitzende des Verwaltungsrates, Auszubildende für Pastoral- und Gemeindeassistenz, Mitglieder des Pastoralteams, überregionale Vertreter (z.B. im Rat der Katholiken)

Wahlen zum Pfarreirat:

Die zu wählenden Mitglieder im Pfarreirat:

Zu Gewählte Mitglieder b) Die Wahl eines Jugendvertreters über eine Jugendversammlung für den Pfarreirat steht bis jetzt noch aus. Zu einer Jugendversammlung einladen, können der dann amtierende Pfarrer oder drei Jugendliche aus der neuen Pfarrei St. Christophorus. (Wahlrecht Jugendliche der Pfarrei im Alter zw. 9 und 27 Jahren/Wählbarkeit mit 16 Jahren)

Zu Gewählte Mitglieder a) Von den Gläubigen der neuen Pfarrei St. Christophorus vor dem Vogelsberg können aufgrund der Anzahl der Katholiken (ca. 15.500) im neuen Pfarreigebiet 7 Mitgliedern in den Pfarreirat gewählt werden.

Die Pastoralraumkonferenz (PRK), das Vorbereitungsgremium für die Bildung der neuen Pfarrei, hat einen Wahlverstand beauftragt, diese Wahlen vorzubereiten und durchzuführen. Der Wahlvorstand soll dabei durch die dann ehemaligen Mitglieder der Pfarrgemeinderäte unterstützt werden.

Die Wahl des Pfarreirates erfolgt per Briefwahl bis zum 23. März 2025

Die neue Pfarrei ist von der PRK in 7 Wahlbezirke unterteilt worden: 1. Altenstadt, 2. Büdingen, 3. Gedern/Wenings, 4. Nidda/Ober-Schmitten, 5. Schotten, 6. Stockheim/Ranstadt, 7. Wölfersheim/Echzell.

Die Gemeindemitglieder des jeweiligen Wahlbezirkes können Kandidaten für ihren Wahlbezirk vorschlagen. Es können mehrere Kandidaten für ihren Wahlbezirk kandidieren. Die Anzahl der Stimmen innerhalb eines Wahlbezirkes entscheidet dann, wer als Vertreter für den Wahlbezirk Büdingen in den Pfarreirat gewählt ist.    Da die Amtszeit des zu wählenden Pfarreirates aber 4 Jahre dauert, ist über die stimmenmäßig nachfolgenden Kandidaten des Wahlbezirkes eine gegebenenfalls notwendige Nachfolge innerhalb eines Wahlbezirkes gesichert.

        

Wir bitten Sie deshalb, zu überlegen, ob Sie sich eine Mitarbeit im Pfarreirat vorstellen können. Sie können sich selbst vorschlagen. Oder Sie fragen andere Gemeindemitglieder unseres Wahlbezirkes, ob diese zu einer Kandidatur bereit wären. Je 5 Gemeindemitglieder sollen jeweils einen Kandidierenden mit ihrer Unterschrift unterstützen. (Formular liegt aus)

Kandidierendenvorschäge für unseren Wahlbezirk sollten rechtzeitig also bis 14. Februar 2025 abgegeben werden: entweder in die Kandidierendenvorschlagsbox in St. Bonifatius Büdingen oder in St. Josef Düdelsheim eingeworfen werden oder im Büro von St. Bonifatius abgegeben werden.

Am 15. Februar 2025 können Kandidierendenvorschläge für den Wahlbezirk noch direkt beim Wahlvorstand eingereicht werden. Der Wahlvorstand prüft dann ab 15. Februar die Wahlvorschläge und erstellt bis 1. März 2025 eine Kandidierendenliste für die Pfarreiratswahlen nach Wahlbezirken sortiert auf.

Ort und Zeit der Sitzung des Wahlvorstands werden noch in den Gottesdiensten bekanntgegeben und ausgehängt.

Ab 1. März 2025 erfolgen die Bekanntgabe der Kandidierendenliste, die Vorstellung der Kandidierenden (im Gottesdienst, im Pfarrblatt, per Aushang u. ggf. in der Presse) und die Verteilung der Briefwahlunterlagen.

Jeder Wahlberechtigte hat 7 Stimmen wegen der 7 Wahlbezirke innerhalb der Pfarrei St. Christophorus vor dem Vogelsberg, kann aber pro Wahlbezirk nur eine Stimme vergeben. Kandidieren für einen Wahlbezirk gleich mehrere Kandidaten, kann nur einer der Kandidaten die Stimme erhalten. Mit den weiteren 6 Stimmen kann immer nur je ein Kandidat pro Wahlbezirk gewählt werden.

Um Portokosten zu sparen, können die Briefwahlunterlagen auch direkt in den Briefkasten des Büros von St. Bonifatius Büdingen eingeworfen werden.

An den beiden letzten Wahltagen 22. und 23. März 2025 besteht für Wahlberechtigte des Wahlbezirkes  Büdingen noch die Möglichkeit, 1 Stunde nach den jeweiligen Gottesdiensten die zugesandten Briefwahlunterlagen in eine bereitgestellte Urne einzuwerfen.                                                                                                 Die Wahllokale für die Abgabe der Briefwahlunterlagen für den Wahlbezirk Büdingen und Düdelsheim sind wie folgt geöffnet:

Am 22. März 2025 :                                                                                                St. Bonifatius  19:00 bis 20:00 Uhr                                                                                               Am 23. März 2025:                                                                                                                                St. Josef 10:00 bis 11:00 Uhr, St. Bonifatius 11:30 bis 12:30 Uhr

Auszählung:

Die öffentliche Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgt am 23.03.2025 nachdem alle Gemeindemitglieder nach den Gottesdiensten ihre Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen vor Ort abgeben konnten.

Auszählungsort und Zeit werden noch bekanntgegeben.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses:

Mitteilung in den Gottesdiensten am 29. und 30. März 2025 und per Aushang für 2 Wochen.

Einspruchsfrist beginnt mit dem Ende der Wahl am 23. März 2025 und endet am 6. April 2025

Beschlussfassung des Wahlvorstandes über die eingegangenen Einsprüche bis 6. April 2025

 

 

Wahlberechtigung und Wählbarkeit:

  • Wahlberechtigt sind Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Pfarreimitglied ist, wer katholisch ist und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat.
  • Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal ausüben.
  • Die Wahlberechtigung wird anhand von Wählerlisten kontrolliert. Die Wahlberechtigung ist auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
  • Wählbar sind wahlberechtigte Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, in ihrer aktiven Kirchenmitgliedschaft im Sinne des kirchlichen Rechts nicht behindert sind, ordnungsgemäß vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Bischöflichen Ordinariates einzuholen. Als Vertretung der Jugend kann durch die Jugendversammlung gewählt werden, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Näheres regelt die Satzung der Jugendversammlung.
  • Hauptberufliche im pastoralen Dienst, die außerhalb der Pfarrei wohnen, in der sie einen Dienstauftrag haben, oder die eine Beauftragung für mehrere Pfarreien haben, sind nur in der Pfarrei wahlberechtigt, in der sie (überwiegend) tätig sind.
  • Wählbar und wahlberechtigt sind auch Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei, jedoch im Bistum Mainz haben, sofern sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarreirat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben schriftlich nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind. Wer sein Wahlrecht an seinem zweiten Wohnsitz (Nebenwohnsitz) ausüben will, muss sich ebenfalls aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei austragen lassen.
  • Wählbar und wahlberechtigt sind auch Mitglieder der Gemeinden anderer Muttersprache, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei, jedoch im Bistum Mainz haben, sofern sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarreirat oder Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu müssen sie sich in das Wählerverzeichnis der Pfarrei eintragen lassen. Das Wahlrecht in der Wohnort-Pfarrei bleibt davon unberührt.
  • Wenn ausreichend Kandidaten vorhanden sind, dürfen Ehepartner und bis zum zweiten Grad Verwandte nicht gleichzeitig kandidieren. Wenn eine Wahl wegen nicht ausreichender Kandidatenzahl anders nicht möglich ist, kann auf Antrag des Pfarreirates durch das Bischöfliche Ordinariat eine Ausnahmeregelung genehmigt werden.
  • Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde beruflich tätig sind. Dies gilt nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate beschäftigt sind.
  • Auf Antrag kann das Bischöfliche Ordinariat eine Katholikin oder einen Katholiken, die oder der aktiv am Leben einer Pfarrei teilnimmt, vom Erfordernis des Hauptwohnsitzes im Bistum Mainz befreien, sofern diese Person die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen 8/13 erfüllt. Die Bestätigung der Wohnortpfarrei und ggf. die Austragung aus einem etwaig vorhandenen Wählerverzeichnis der Wohnortpfarrei ist nachzuweisen.
  • Auf Antrag kann das Bischöfliche Ordinariat einem Mitglied einer Gemeinde anderer Muttersprache, das aktiv am Leben einer Pfarrei teilnimmt, vom Erfordernis des Hauptwohnsitzes im Bistum Mainz befreien, sofern dieses die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu müssen sie sich in das Wählerverzeichnis der Pfarrei eintragen lassen. Das Bischöfliche Ordinariat informiert den zuständigen Ordinarius. Im Übrigen gilt ergänzend Absatz 7.
  • Näheres regelt die Wahlordnung.

 

 

Über das Büro von St. Bonifatius kann die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit im Wahlbezirk Büdingen anhand des Wählerverzeichnisses geprüft werden.

Formulare zur Änderung in den Wählerverzeichnissen liegen vor.

 

 

An die Pfarreiratswahlen sich anschließende wichtige Termine für den neuen Pfarreirat:

 

Konstituierende Sitzung des Pfarreirates

Die konstituierende Sitzung des neuen Pfarreirates soll bis spätestens vier Wochen nach der Pfarreiratswahl erfolgt sein:

Wahl des Vorsitzenden, ggf. Hinzuwahl weiterer PR-Mitglieder, Wahl des Vorstandes, Meldung der Konstituierung des Pfarreirates an die Diözese

 

Einsetzung eines Verwaltungsrates

Die Wahl eines neuen Verwaltungsrates durch den Pfarreirat soll bis spätestens 10 Wochen nach der Pfarreiratswahl erfolgt sein.

 

 

 

 

KIRCHE VOR ORT -

St. Bonifatius Büdingen mit St. Josef Düdelsheim

Januar 2025

Mit dem Ende des Pfarrgemeinderates von St. Bonifatius Büdingen zum 1. Januar 2025 müssen baldmöglichst in der Anfangszeit des neuen Jahres 2025 bestehende Gemeindestrukturen mit den vorgesehen neuen Strukturen in Einklang gebracht werden.

Unter dem Stichwort Gemeindeausschüsse bzw. Gemeindeteams sollen die bestehende Aktivitäten auf allen Feldern weitergeführt und möglichst neue Aktivitäten initiiert werden.

Hier sind Interessierte aufgerufen, mitzumachen und mitzuarbeiten.

    

Der 15. Februar 2025 ist der letzte Termin für die Abgabe der     Kandidierendenvorschläge für den Wahlbezirk Büdingen.

 

Pontifikalamt zur Gründung der neuen Pfarrei

St. Christophorus vor dem Vogelsberg

am Sonntag, 9. Februar 2025, um 10.30 Uhr

in Liebfrauen Nidda

anschl. Empfang im Großen Saal