WIR SUCHEN KANDITAT*INNEN für die PFARREIRATSWAHL!
St. Bonifatius/St. Josef – ohne Stimme im Pfarreirat!?
Dringend gesucht: 1-2 Kanditat*innen für die Wahl
Meldungen bis zum 15.2.2025 nötig!
Zum 1. Januar 2025 werden die bisherigen Pfarreien St. Andreas Altenstadt, St. Bonifatius Büdingen mit Düdelsheim, St. Petrus Gedern mit Hirzenhain, Herz Jesu Schotten, Maria Königin des Friedens Wenings, Liebfrauen Nidda mit St. Stephanus Ober-Schmitten, St. Anna Ranstadt St. Judas Thaddäus Stockheim mit Ortenberg, Heilig Kreuz-Christkönig Wölfersheim/Echzell zu einer neuen Pfarrei mit dem Namen und Patrozinium St. Christophorus vor dem Vogelsberg zusammengefasst.
Pfarrkirche der neuen Pfarrei wird Liebfrauen Nidda sein.
Pfarrer Stein aus Altenstadt wird als Pfarrer die Leitung der neuen Pfarrei innehaben (Pfarreileitung).
Der Sitz der Verwaltung wird Büdingen sein. Von hier aus wird ein von Mainz benannter Verwalter die Angelegenheiten der neuen Pfarrei neben Pfarrer Stein verantworten. Die Verwaltungsleitung hat z.Zt. Herr Thomas Clemente-Alcon inne. Von der Pastoralraumkonferenz (PRK) wurden bis zur Einsetzung eines neuen Verwaltungsrates durch den erstmals zu wählenden Pfarreirat Übergangs- Verwalter nach § 22 Abs. 1 KVVG gewählt: Klaus Dräger (Büdingen) / Margit Wallisch (Schotten) / Sonja Klein (Ortenberg) / Eckhard Fischer (Nidda) / Karl Heinrich Stein (Altenstadt)
Mit dem neuen Kalenderjahr endet die Amtszeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte.
An ihre Stelle tritt ein neues Gremium: Der Pfarreirat.
Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium auf der Ebene der neu gegründeten Pfarreien im Bistum Mainz. Er führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. Er ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei. Er berät und beschließt die pastorale Arbeit der Pfarrei (zusammen mit der Pfarreileitung und dem Pastoralteam). Der Pfarreirat kann Gemeindeausschüsse und Fachausschüsse bilden.
Dem Pfarreirat gehören mit beschließender Stimme an:
Geborene Mitglieder: a) der Pfarrer, b) der Pfarreikoordinator, c) aus dem Kreis der in der Pfarreiseelsorge tätigen weiteren Priester, der Diakone, der Pastoralreferenten, der Gemeindereferenten bis zu vier von diesen zu bestimmende Personen und d) ein Mitglied jedes vom Bischof beauftragten Gemeindeteams in der Pfarrei.
Gewählte Mitglieder: a) die von den Pfarreimitgliedern der neuen St. Christophorus vor dem Vogelsberg in der Pfarreiratswahl bis zum 23. März 2025 zu wählenden Vertreter und b) die von der Jugendversammlung zu wählenden Personen als Jugendvertretung
Hinzugewählte Mitglieder: Der Pfarreirat kann weitere Ehrenamtliche hinzuwählen. Die Zahl der Hinzugewählten beträgt maximal ein Drittel der direkt gewählten Mitglieder.
Vertreter der Kirchorte im Pfarreirat mit eingeschränktem Stimmrecht: z. B. Vertreter von Kita-Leitungen, Caritas, Kfd und weitere Kirchorten (kein Stimmrecht bei der Wahl des Verwaltungsrates)
Mitglieder des Pfarreirates mit beratender Stimme sind: Verwaltungsleiter, stellvertretender Vorsitzende des Verwaltungsrates, Auszubildende für Pastoral- und Gemeindeassistenz, Mitglieder des Pastoralteams, überregionale Vertreter (z.B. im Rat der Katholiken)
Wahlen zum Pfarreirat:
Die zu wählenden Mitglieder im Pfarreirat:
Zu Gewählte Mitglieder b) Die Wahl eines Jugendvertreters über eine Jugendversammlung für den Pfarreirat steht bis jetzt noch aus. Zu einer Jugendversammlung einladen, können der dann amtierende Pfarrer oder drei Jugendliche aus der neuen Pfarrei St. Christophorus. (Wahlrecht Jugendliche der Pfarrei im Alter zw. 9 und 27 Jahren/Wählbarkeit mit 16 Jahren)
Zu Gewählte Mitglieder a) Von den Gläubigen der neuen Pfarrei St. Christophorus vor dem Vogelsberg können aufgrund der Anzahl der Katholiken (ca. 15.500) im neuen Pfarreigebiet 7 Mitgliedern in den Pfarreirat gewählt werden.
Die Pastoralraumkonferenz (PRK), das Vorbereitungsgremium für die Bildung der neuen Pfarrei, hat einen Wahlverstand beauftragt, diese Wahlen vorzubereiten und durchzuführen. Der Wahlvorstand soll dabei durch die dann ehemaligen Mitglieder der Pfarrgemeinderäte unterstützt werden.
Die Wahl des Pfarreirates erfolgt per Briefwahl bis zum 23. März 2025
Die neue Pfarrei ist von der PRK in 7 Wahlbezirke unterteilt worden: 1. Altenstadt, 2. Büdingen, 3. Gedern/Wenings, 4. Nidda/Ober-Schmitten, 5. Schotten, 6. Stockheim/Ranstadt, 7. Wölfersheim/Echzell.
Die Gemeindemitglieder des jeweiligen Wahlbezirkes können Kandidaten für ihren Wahlbezirk vorschlagen. Es können mehrere Kandidaten für ihren Wahlbezirk kandidieren. Die Anzahl der Stimmen innerhalb eines Wahlbezirkes entscheidet dann, wer als Vertreter für den Wahlbezirk Büdingen in den Pfarreirat gewählt ist. Da die Amtszeit des zu wählenden Pfarreirates aber 4 Jahre dauert, ist über die stimmenmäßig nachfolgenden Kandidaten des Wahlbezirkes eine gegebenenfalls notwendige Nachfolge innerhalb eines Wahlbezirkes gesichert.
Wir bitten Sie deshalb, zu überlegen, ob Sie sich eine Mitarbeit im Pfarreirat vorstellen können. Sie können sich selbst vorschlagen. Oder Sie fragen andere Gemeindemitglieder unseres Wahlbezirkes, ob diese zu einer Kandidatur bereit wären. Je 5 Gemeindemitglieder sollen jeweils einen Kandidierenden mit ihrer Unterschrift unterstützen. (Formular liegt aus)
Kandidierendenvorschäge für unseren Wahlbezirk sollten rechtzeitig also bis 14. Februar 2025 abgegeben werden: entweder in die Kandidierendenvorschlagsbox in St. Bonifatius Büdingen oder in St. Josef Düdelsheim eingeworfen werden oder im Büro von St. Bonifatius abgegeben werden.
Am 15. Februar 2025 können Kandidierendenvorschläge für den Wahlbezirk noch direkt beim Wahlvorstand eingereicht werden. Der Wahlvorstand prüft dann ab 15. Februar die Wahlvorschläge und erstellt bis 1. März 2025 eine Kandidierendenliste für die Pfarreiratswahlen nach Wahlbezirken sortiert auf.
Ort und Zeit der Sitzung des Wahlvorstands werden noch in den Gottesdiensten bekanntgegeben und ausgehängt.
Ab 1. März 2025 erfolgen die Bekanntgabe der Kandidierendenliste, die Vorstellung der Kandidierenden (im Gottesdienst, im Pfarrblatt, per Aushang u. ggf. in der Presse) und die Verteilung der Briefwahlunterlagen.
Jeder Wahlberechtigte hat 7 Stimmen wegen der 7 Wahlbezirke innerhalb der Pfarrei St. Christophorus vor dem Vogelsberg, kann aber pro Wahlbezirk nur eine Stimme vergeben. Kandidieren für einen Wahlbezirk gleich mehrere Kandidaten, kann nur einer der Kandidaten die Stimme erhalten. Mit den weiteren 6 Stimmen kann immer nur je ein Kandidat pro Wahlbezirk gewählt werden.
Um Portokosten zu sparen, können die Briefwahlunterlagen auch direkt in den Briefkasten des Büros von St. Bonifatius Büdingen eingeworfen werden.
An den beiden letzten Wahltagen 22. und 23. März 2025 besteht für Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Büdingen noch die Möglichkeit, 1 Stunde nach den jeweiligen Gottesdiensten die zugesandten Briefwahlunterlagen in eine bereitgestellte Urne einzuwerfen. Die Wahllokale für die Abgabe der Briefwahlunterlagen für den Wahlbezirk Büdingen und Düdelsheim sind wie folgt geöffnet:
Am 22. März 2025 : St. Bonifatius 19:00 bis 20:00 Uhr Am 23. März 2025: St. Josef 10:00 bis 11:00 Uhr, St. Bonifatius 11:30 bis 12:30 Uhr
Auszählung:
Die öffentliche Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgt am 23.03.2025 nachdem alle Gemeindemitglieder nach den Gottesdiensten ihre Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen vor Ort abgeben konnten.
Auszählungsort und Zeit werden noch bekanntgegeben.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses:
Mitteilung in den Gottesdiensten am 29. und 30. März 2025 und per Aushang für 2 Wochen.
Einspruchsfrist beginnt mit dem Ende der Wahl am 23. März 2025 und endet am 6. April 2025
Beschlussfassung des Wahlvorstandes über die eingegangenen Einsprüche bis 6. April 2025
Wahlberechtigung und Wählbarkeit:
Über das Büro von St. Bonifatius kann die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit im Wahlbezirk Büdingen anhand des Wählerverzeichnisses geprüft werden.
Formulare zur Änderung in den Wählerverzeichnissen liegen vor.
An die Pfarreiratswahlen sich anschließende wichtige Termine für den neuen Pfarreirat:
Konstituierende Sitzung des Pfarreirates
Die konstituierende Sitzung des neuen Pfarreirates soll bis spätestens vier Wochen nach der Pfarreiratswahl erfolgt sein:
Wahl des Vorsitzenden, ggf. Hinzuwahl weiterer PR-Mitglieder, Wahl des Vorstandes, Meldung der Konstituierung des Pfarreirates an die Diözese
Einsetzung eines Verwaltungsrates
Die Wahl eines neuen Verwaltungsrates durch den Pfarreirat soll bis spätestens 10 Wochen nach der Pfarreiratswahl erfolgt sein.
KIRCHE VOR ORT -
St. Bonifatius Büdingen mit St. Josef Düdelsheim
Januar 2025
Mit dem Ende des Pfarrgemeinderates von St. Bonifatius Büdingen zum 1. Januar 2025 müssen baldmöglichst in der Anfangszeit des neuen Jahres 2025 bestehende Gemeindestrukturen mit den vorgesehen neuen Strukturen in Einklang gebracht werden.
Unter dem Stichwort Gemeindeausschüsse bzw. Gemeindeteams sollen die bestehende Aktivitäten auf allen Feldern weitergeführt und möglichst neue Aktivitäten initiiert werden.
Hier sind Interessierte aufgerufen, mitzumachen und mitzuarbeiten.
Der 15. Februar 2025 ist der letzte Termin für die Abgabe der Kandidierendenvorschläge für den Wahlbezirk Büdingen.
Pontifikalamt zur Gründung der neuen Pfarrei
St. Christophorus vor dem Vogelsberg
am Sonntag, 9. Februar 2025, um 10.30 Uhr
in Liebfrauen Nidda
anschl. Empfang im Großen Saal