Der Kirchenverwaltungsrat (KVR) ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde.
Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal zum Beispiel in den Kindergärten. Dieses Gremium wird für jeweils vier Jahre vom Pfarrgemeinderat gewählt.
Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.
Die Wahlperiode des KVR entspricht der des Pfarrgemeinderates.