Der Pfarrgemeinderat ist an der Leitung der Pfarrgemeinde mitbeteiligt, unbeschadet der Pflichten und Rechte der Träger des Priesteramtes und ihrer Letztverantwortlichkeit als Hirten der Gemeinde.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich. Schutzmaßnahmen wie Abstand und Mund-Nase-Bedeckung sind zu beachten.