Die dann geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind zu beachten.
Der Pfarrgemeinderat ist an der Leitung der Pfarrgemeinde mitbeteiligt, unbeschadet der Pflichten und Rechte der Träger des Priesteramtes und ihrer Letztverantwortlichkeit als Hirten der Gemeinde.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.