Der Pfarrgemeinderat ist an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt zusammen mit dem Pastoralteam die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates informieren sich über die Angelegenheiten der Gemeinde, beraten gemeinsam darüber und fassen gemeinsame Beschlüsse. Zudem trägt der Pfarrgemeinderat mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.
Im Einzelnen sind die Aufgaben des Pfarrgemeinderates in den entsprechenden Statuten des Bistums Mainz festgelegt. Der Pfarrgemeinderat wählt z.B. auch den Kirchenverwaltungsrat (KVR) der Pfarrgemeinde.
Es wurde ein Pfarrgemeinderat gewählt, der für die gesamte Pfarrgruppe Karben und die Pfarrgemeinden Heldenbergen und Büdesheim zuständig ist und paritätisch aus den einzelnen Pfarreien St. Bonifatius, St. Johannes Nepomuk, St. Bardo, Mariä Verkündigung und Heilig Kreuz besetzt ist.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, in dem zumindest alle Beschlüsse enthalten sind. Die Protokolle werden im Pfarrbüro aufbewahrt und auch für die Pfarrgemeinde durch Aushang in den Schaukästen bekanntgemacht.
Der Pfarrgemeinderat hat zur Erfüllung seiner ihm obliegenden Aufgaben mehrere Sachausschüsse und Projektteams eingerichtet. Die Ausschüsse und Teams berichten dem Pfarrgemeinderat über ihre Arbeit, bei dem die Entscheidungskompetenz verbleibt.
Der KVR verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und die zugehörigen Stiftungen. Er beschließt einen Haushaltsplan und stellt die Jahresrechnung fest. Alle Verträge und Geschäftsabschlüsse bedürfen der Genehmigung durch den KVR.
Im KVR treffen sich daher in der Regel Gemeindemitglieder mit Erfahrungen und Fachkenntnissen aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Kaufmännisches, Handwerk, Architektur, Jura, Verwaltung und Technik. Der KVR ist sowohl für Heldenbergen als auch Büdesheim zuständig.
Der KVR wird vom PGR gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und läuft parallel zur Amtszeit des PGRs. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Vorsitzender des KVR ist der Pfarrer. Die Mitglieder des KVR sind zur Amtsverschwiegenheit in Personal-, Bau und Grundstücksangelegenheiten verpflichtet. Aus diesem Grund sind die Sitzungen des KVRs in der Regel nicht öffentlich.
Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit
Konsolidierung der Haushaltslage. Durch sinkende Zuweisungen des Bistums und vergleichsweise hohe und weiter steigende Personalkosten muss der Haushalt schon seit mehreren Jahren durch Rücklagen ausgeglichen werden.
Vorbereitung und Priorisierung von Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden der Kirche (Feuchteschäden, Kindergarten, Kirche Büdesheim, Gemeindehaus Heldenbergen, Wärmedämmung, …)
Frau Hedwig Filz lebte vom 19.01.1939 bis 10.09.2004 in der kath. Gemeinde Heldenbergen. Kinderlos gestorben verfügte sie in ihrem Testament, dass aus dem Erbe eine Stiftung einzurichten ist, deren Erträge bedürftigen Kindern aus dem katholischen Kindergarten Heldenbergen zu Gute kommen sollen.
Der KVR entschied nach ausführlicher Beratung, dass eine zweckgebundene Unterstiftung zur Bonifatius-Stiftung dem Willen der Erblasserin am besten entspricht. Am 28.11.2008 wurde im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes in der kath. Kirche Heldenbergen die Hedwig Filz-Stiftung vorgestellt.
Zwischenzeitlich konnten mit ersten Erträgen aus der Stiftung Kinder aus Heldenbergen im Sinne der Stifterin unterstützt werden.
Wollen Sie die Stiftung und den Stiftungszweck ebenfalls unterstützen? Der KVR informiert Sie gerne über die Möglichkeit einer Zustiftung.