Schmuckband Kreuzgang

Pfarrgemeinde- und Kirchenverwaltungsrat der Pfarrei Heldenbergen und Büdesheim

Pfarrgemeinderat (PGR)

Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das in einer Pfarrgemeinde von allen Mitgliedern der Pfarrgemeinde für vier Jahre gewählt wird. Der Pfarrgemeinderat ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.
Die Aufgaben des  Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat ist an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates informieren sich über die Angelegenheiten der Gemeinde, beraten gemeinsam darüber und fassen gemeinsame Beschlüsse. Zudem trägt  der Pfarrgemeinderat mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.

Im Einzelnen sind die Aufgaben des Pfarrgemeinderates in den entsprechenden Statuten des Bistums Mainz festgelegt. Der Pfarrgemeinderat wählt z.B. auch den Kirchenverwaltungsrat (KVR) der Pfarrgemeinde.

 
Die Arbeitsweise des Pfarrgemeinderates

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, in dem zumindest alle Beschlüsse enthalten sind. Die Protokolle werden im Pfarrbüro aufbewahrt und auch für die Pfarrgemeinde durch Aushang in den Schaukästen bekanntgemacht.

Der Pfarrgemeinderat hat momentan  zur Erfüllung seiner ihm obliegenden Aufgaben folgende Sachausschüsse eingerichtet:

Caritasarbeit, Festausschuss, Jugendarbeit , Begrüßung der Neuzugezogenen, Orientierung in der Lebensmitte

Die Ausschüsse berichten dem Pfarrgemeinderat über ihre Arbeit, bei dem  die Entscheidungskompetenz verbleibt.

 
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates unserer Pfarrgemeinde

Vorstand des Pfarrgemeinderates:

Herr  Thomas Korfmann, Pfarrer und Leiter der Pfarrei

Frau Monika Görtz, Vorsitzende

Frau Friederike Nehring, stellvertretende Vorsitzende 

 

Gewählte Mitglieder

Frau Irene Firlus

Herr Benedikt März

Frau Birgit Kasimir

Herr Christoph Knebel

Herr Marc Zimmermann

Frau Lisa Knebel, Jugendvertreterin

Herr Jannis Spanos, Jugendvertreter


Hinzugewählte Mitglieder

Frau Charlotte Gäckle


Mitglieder kraft Amt

Herr Pfarrer Stefan Oberst, Pfarrvikar

Frau Birgit Göttlicher, pastorale Mitarbeiterin

Frau Ursula Rettinghaus, Gemeindereferentin

Herr Bernd Reuter, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenverwaltungsrates


Weitere Mitglieder ohne Stimmrecht

Frau Susan Bienia, Leiterin der Kindertagesstätte

 

 

Der Kirchenverwaltungsrat (KVR)

 
Aufgaben des KVR

Der KVR verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und die zugehörigen Stiftungen. Er beschließt einen Haushaltsplan und stellt die Jahresrechnung fest. Alle Verträge und Geschäftsabschlüsse bedürfen der Genehmigung durch den KVR.

Im KVR treffen sich daher in der Regel Gemeindemitglieder mit Erfahrungen und Fachkenntnissen aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Kaufmännisches, Handwerk, Architektur, Jura, Verwaltung und Technik. Der KVR ist sowohl für Heldenbergen als auch Büdesheim zuständig.

Wahl des KVR

Der KVR wird vom PGR gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und läuft parallel zur Amtszeit des PGRs. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Vorsitzender des KVR ist der Pfarrer. Die Mitglieder des KVR sind zur Amtsverschwiegenheit in Personal-, Bau und Grundstücksangelegenheiten verpflichtet. Aus diesem Grund sind die Sitzungen des KVRs in der Regel nicht öffentlich.

Mitglieder des KVR

Pfarrer Thomas Korfmann, Vorsitzender
Bernd Reuter, stellv. Vorsitzender
Alexandra Schroeter
Udo Janssen
Berthold Koch
Helga Laux-Roth
Severino Lema
Irmgard Niggemeyer
sowie Annette Gonschor als Vorsitzende des PGR (ohne Stimmrecht).


Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit

Konsolidierung der Haushaltslage. Durch sinkende Zuweisungen des Bistums und vergleichsweise hohe und weiter steigende Personalkosten muss der Haushalt schon seit mehreren Jahren durch Rücklagen ausgeglichen werden.
Vorbereitung und Priorisierung von Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden der Kirche (Feuchteschäden, Kindergarten, Kirche Büdesheim, Gemeindehaus Heldenbergen, Wärmedämmung, …)


Hedwig Filz-Stiftung

Frau Hedwig Filz lebte vom 19.01.1939 bis 10.09.2004 in der kath. Gemeinde Heldenbergen. Kinderlos gestorben verfügte sie in ihrem Testament, dass aus dem Erbe eine Stiftung einzurichten ist, deren Erträge bedürftigen Kindern aus dem katholischen Kindergarten Heldenbergen zu Gute kommen sollen.

Der KVR entschied nach ausführlicher Beratung, dass eine zweckgebundene Unterstiftung zur Bonifatius-Stiftung dem Willen der Erblasserin am besten entspricht. Am 28.11.2008 wurde im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes in der kath. Kirche Heldenbergen die Hedwig Filz-Stiftung vorgestellt.

Zwischenzeitlich konnten mit ersten Erträgen aus der Stiftung Kinder aus Heldenbergen im Sinne der Stifterin unterstützt werden.

Wollen Sie die Stiftung und den Stiftungszweck ebenfalls unterstützen? Der KVR informiert Sie gerne über die Möglichkeit einer Zustiftung.