Der Verwaltungsrat ist – gemäß Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Mainz – verantwortlich für:
Der Verwaltungsrat wird für jeweils vier Jahre vom Pfarrgemeinderat gewählt und tagt in regelmäßigen Abständen.
Die Sitzungen sind in aller Regel nicht öffentlich.
Vorsitzender des Verwaltungsrats ist laut den Statuten der Pfarrer.
Mitglieder des Verwaltungsrates: