Der Allerseelenablass beinhaltet den „Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für jene Sünden, die bereits (durch die hl. Beichte) erlassen sind. Sündenstrafen meint immer die Folge des Bösen, der Sünde und Schuld. Voraussetzung sind die „Üblichen Bedingungen“:
Dazu kommen (gewöhnlich):
An Allerheiligen oder am Allerseelentag oder am Sonntag vor oder nach Allerheiligen (einschließlich des Vortages ab 12.00 Uhr) - Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis;
oder
Vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.