Im Sakrament der Buße (auch: Sakrament der Versöhnung) bekennt der Christ vor Gott und der Kirche seine Schuld und erlangt nicht nur Vergebung, sondern auch Kraft zur Umkehr und für einen Neuanfang. Das Bußsakrament wird von einem Priester in einem persönlichen Beichtgespräch erteilt. Als eines der sieben Sakramente in der Katholischen Kirche ist das Bußsakrament ein Zeichen, durch das der Mensch seinen Glauben bezeugt und in dem gleichzeitig Gott für den Menschen erfahrbar wird. Während die Taufe das Grundsakrament von Umkehr und Neubeginn für den Christen ist, wurde das Bußsakrament von den Kirchenvätern vielfach als „zweite mühsame Taufe" oder „zweite Planke des Heils nach dem Schiffbruch" verstanden.
Voraussetzungen dafür, dass der Priester durch die Lossprechung (Absolution) dem Gläubigen die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden gewähren kann, sind Reue, Schuldbekenntnis und Wiedergutmachung von Schäden oder Ärgernis, die durch die Sünde entstanden sind. Der Priester erteilt die Lossprechung mit den Worten: „Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Die Kirche führt ihre Vollmacht zur Vergebung der Sünden auf den auferstandenen Herrn zurück: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert." (Joh 20,22-23) Nach dem Kirchenrecht ist jeder Gläubige „nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen" (can. 989).
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tob (MBN)