Schmuckband Kreuzgang

Taufe

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, brauchen Sie es im Regelfall nur bei dem für Ihren Wohnort/Straße zuständigen Pfarramt zur Taufe anzumelden. Dabei werden Sie zu einem "Taufgespräch" eingeladen. Bei diesem Gespräch wird man mit Ihnen über Ihren Glauben sprechen und auch über ihren Wunsch, ihr Kind taufen zu lassen; außerdem wird man den Ablauf des Taufritus erklären. 

Für die Taufe wird vorausgesetzt, daß eine entsprechende religiöse Erziehung gewährleistet ist. Wenn weder ein Elternteil noch sonst ein in der Erziehung des Kindes beteiligte Person dies leisten kann, kann der Pfarrer die Taufe aussetzen, bzw einen Taufaufschub vorschlagen, bis sich die Situation geändert hat, bzw das Kind alt genug ist und aus eigenem Antrieb die Taufe erbittet. Die Taufe darf nur gespendet werden, wenn es moralisch sicher erscheint, daß das Kind auch in den Glauben hinein erzogen wird. 

Voraussetzung der Taufzulassung ist in keinem Fall die kirchliche Heirat der Eltern. Der Pate, der ins Taufbuch eingetragen wird, muß katholisch sein, bei mehreren Paten müssen nicht alle katholisch sein.  

Die Taufe des Kindes wird von Pfarrbüro im Familienstammbuch eingetragen. Die Taufe muß nicht in der Heimatgemeinde stattfinden und nicht durch den Heimatpfarrer gespendet werden. Dies kann zum Beispiel auch im Krankenhaus oder im Heimatort der Großeltern geschehen. 

Die Taufe wird von dort an die zuständige Heimatgemeinde weitergemeldet. 

Grundsätzlich ist aber eine Tauffeier in der Ortsgemeinde vorzuziehen, da Taufe eben auch ein öffentliches Ereignis ist: Die Pfarrgemeinde erhält ja mit diesem Eintritt ein neues Mitglied. Sie soll und darf daher nicht ausgespart werden bei diesem Sakrament. Ein weiterer wichtiger Grund für die Spendung der Taufe in der Heimatgemeinde ist die Tatsache, dass der Täufling hier auch seine 'Geistliche' Heimat hat.

Taufpate

Wenn Sie Pate bei einer katholischen Taufe werden wollen, müssen Sie in der Regel katholisch und gefirmt sein (und dies mit einem 'Patenschein' ausweisen). Der 'Patenschein' wird von dem Pfarramt, in dem der Taufpate wohnt, ausgestellt. Außerdem müssen Sie älter als 16 Jahre alt sein, und weder durch Lebensführung noch etwa durch Kirchenaustritt gehindert sein, die dem Patenamt eigenen Pflichten zu übernehmen. Wenn Sie als Pate im Taufbuch eingetragen sein werden, kann dieser Eintrag später nicht mehr gelöscht werden. 

Kann es mehrere Paten geben? 

Vom Kirchenrecht vorgesehen ist, dass nur ein Pate oder eine Patin oder aber ein Pate und eine Patin beizuziehen sind. Wenn die Paten nicht einem Geschlecht angehören, sind also zwei Paten möglich. 

Was wird vom Paten bzw. der Patin erwartet

Es wird sich lohnen auch darüber einmal nachzudenken, was von Ihnen erwartet wird und was Sie vom Patenamt erwarten. Der kirchliche Anspruch an das Patenamt ist recht hoch. In der Praxis sehen nur wenige dies ebenso. Eltern lassen sich nicht in ihre Erziehung hineinreden; im Todesfall entscheidet ein Vormundschaftsgericht über die Zukunft der Kinder; Paten haben da nichts zu suchen; und Paten ihrerseits wollen sich nicht in Familienangelegenheiten einmischen; den Kindern ist spätestens als Jugendliche der Pate - zumindest in seiner kirchlichen Funktion- weithin ziemlich gleichgültig. Pate sein ist für viele ein Stück nichtssagenden Brauchtums; eine Gefälligkeit, die man als Freund tut und allemal ein Anlaß, nett zu feiern. Nicht auszuschließen ist auch, daß es bestimmte Erwartungen an Geschenkleistungen gibt; hier gibt es regional und traditionell bestimmte Vorstellungen. Sie sollten sich darüber klar sein, was Sie zu geben im Stand und bereit sind und unter Umständen auch darüber, wofür Sie sich zu schade sind. Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen "pater", Vater. Ein Pate - und analog die Patin- sind so etwas wie elterliche, erwachsene Freunde, die das Patenkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg begleiten, es unterstützen und dabei auch elterliche Funktionen übernehmen können (zum Beispiel bei der Erziehung helfen. Früher fiel den Paten im Todesfall der Eltern unter Umständen sogar die Sorgepflicht zu. Dies ist heute nicht mehr der Fall). Aus dieser Umschreibung ergeben sich die ,Voraussetzungen", die die Kirche im Fall der Taufe an das Patenamt stellt (s.o.).