Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das in jeder katholischen Pfarrgemeinde von allen Gemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt wird.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten Männern und Frauen, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben.
Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und karitative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Er trägt mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgien.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.
Seine Aufgabe ist, das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten, zu vermehren und sinnvoll zu verwenden.